Norm: ASGG §11a
Rechtssatz: Anders als noch nach der Rechtslage vor der ZVN 2002 kann nunmehr in höherer Instanz auch dann ohne Beiziehung fachkundiger Laienrichter entschieden werden, wenn von den Vorinstanzen fachkundige Laienrichter beigezogen wurden, obwohl dies nicht vorgeschrieben gewesen wäre. Entscheidungstexte 10 ObS 120/07f Entscheidungstext OGH 09.10.2007 10 ObS 120/07f ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Klage vom 7.12.2006 begehrt der Kläger von der Fa. C.E.K*****, Gesellschaft m.b.H. als beklagter Partei ausständige Montage- und Entfernungszulagen sowie aliquote Sonderzahlungs- und Urlaubsersatzleistungsbezüge aus dem zwischen den Streitteilen vom 1.8.2006 bis 25.8.2006 bestandenen Pflichtpraktikantenverhältnis in der Höhe von EUR 287,65 brutto und EUR 85,93 netto (Entfernungszulage). Rechtliche Beurteilung Gegen den am 7.12.2006 (O... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5ASGG §11a
Rechtssatz: Die im RIS-Justiz noch ersichtlichen [veralteten] Entscheidungen, wonach die Berichtigung der Parteienbezeichnung unter Beiziehung von fachkundigen Laienrichtern bei sonstiger Nichtigkeit zu ergehen habe (vgl. OLG Wien vom 11.2.1999, 7 Ra 13/99d; siehe auch
Rechtssatz: Justiz RS0105961) sind durch die zwischenzeitig eingetretene Rechtsänderung, nämlich die Aufhebung von § 11a Abs.1 Z 4 ASGG durch BGBl.I ... mehr lesen...
Norm: ZPO §190ASGG §11a Z4
Rechtssatz: Unterbrechungsbeschluß außerhalb mündlicher Streitverhandlung begründet - im Gegensatz zu Rechberger ZPO § 190 Rz 1 - keine Nichtigkeit Entscheidungstexte 7 Ra 267/96f Entscheidungstext OLG Graz 14.11.1996 7 Ra 267/96f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:1996:RG0000004 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §190ASGG §11a Z4
Rechtssatz: Unterbrechungsbeschluß außerhalb mündlicher Streitverhandlung begründet - im Gegensatz zu Rechberger ZPO § 190 Rz 1 - keine Nichtigkeit Entscheidungstexte 7 Ra 267/96f Entscheidungstext OLG Graz 14.11.1996 7 Ra 267/96f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:1996:RG0000004 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z2 D2bASGG §11aASGG §37 Abs1
Rechtssatz: Hat der Vorsitzende des ASGG den Beschluß (hier: Berichtigung der Parteienbezeichnung) ohne Beiziehung von Laienrichtern allein gefällt, liegt ein nach § 37 Abs 1 ASGG nicht geheilter Besetzungsmangel vor, der zur Nichtigerklärung der Entscheidungen der Vorinstanzen führen muß. Entscheidungstexte 9 ObA 2239/96x Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B1ASGG §11a
Rechtssatz: Die Berichtigung der Parteienbezeichnung hat unter Beiziehung von fachkundigen Laienrichtern zu ergehen. Entscheidungstexte 9 ObA 2239/96x Entscheidungstext OGH 30.10.1996 9 ObA 2239/96x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105961 Dokumentnummer ... mehr lesen...