Norm
ASGG §11aRechtssatz
Anders als noch nach der Rechtslage vor der ZVN 2002 kann nunmehr in höherer Instanz auch dann ohne Beiziehung fachkundiger Laienrichter entschieden werden, wenn von den Vorinstanzen fachkundige Laienrichter beigezogen wurden, obwohl dies nicht vorgeschrieben gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122493Im RIS seit
08.11.2007Zuletzt aktualisiert am
25.10.2016