RS OGH 2007/10/9 10ObS120/07f, 10ObS78/16t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.2007
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Norm

ASGG §11a

Rechtssatz

Anders als noch nach der Rechtslage vor der ZVN 2002 kann nunmehr in höherer Instanz auch dann ohne Beiziehung fachkundiger Laienrichter entschieden werden, wenn von den Vorinstanzen fachkundige Laienrichter beigezogen wurden, obwohl dies nicht vorgeschrieben gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122493

Im RIS seit

08.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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