Gründe: Halim H***** wurde (1.) des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB und (2.) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 25. Juli 1999 zwischen Hevlin und Hrabetice in Tschechien versucht, Halim H***** wurde (1.) des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz 2, StGB und (2.) des Vergehens der versuchten Nötigung nach Paragraphen 15,, 105 Absatz eins, StGB sc... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftiger Anklage vom 16. März 1998 (ON 92) legte die Staatsanwaltschaft dem deutschen Staatsangehörigen Lars D***** das Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter, dritter und vierter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall, Abs 4 Z 3 SMG, teilweise als Versuch nach § 15 StGB und das Verbrechen des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall StGB; dem deutschen Staatsangehörigen Thomas R***** das Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter, dritter und vierter Fall, Abs ... mehr lesen...
Norm: StPO §59StPO §68 Abs2ARHG §50 ffARHG §60
Rechtssatz: Ein Richter, der in derselben Sache im Rechtshilfeweg Untersuchungshandlungen vorgenommen hat, ist von der Mitwirkung und Entscheidung in der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen Richter, der für das Ausland Rechtshilfe geleistet hat, wenn in derselben Sache die Strafverfolgung von Österreich übernommen worden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der ***** geborene österreichische Staatsbürger Philipp W***** wurde (A/) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1, Abs. 3 Z 3 SuchtgiftG und (B/) des Vergehens nach § 16 Abs. 1 SuchtgiftG schuldig erkannt. Darnach hat er von Ende 1989 bis Februar 1991 in Amsterdam, Alzey, Nürnberg, Dortmund, Heidelberg, Wien, Krems an der Donau, Zöbing und an anderen Orten in den Niederlanden, der Bundesrepublik Deutschland und Österreich vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider A/ Suchtg... mehr lesen...
Norm: ARHG §60RHStrÜbk Art21
Rechtssatz: Eine generelle Begrenzung der Strafbefugnis österreichischer Gerichte (auf die nach dem Tatortrecht geltende Strafdrohung) im Falle der Übernahme der Strafverfolgung kann weder aus § 60 ARHG, noch aus Art 21 RHStrÜbk vom 20.04.1959, BGBl 1969/41, noch aus den hierauf Bezug nehmenden Art XIV und XV des Vertrages vom 31.01.1972 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der österreichische Staatsbürger Harald K***** (zu I) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148, zweiter Deliktsfall StGB sowie (zu II) des Vergehens des Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu I): gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannte Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlu... mehr lesen...
Norm: ARHG §60ARHG §70
Rechtssatz: Hat der ersuchte Staat von der Fortsetzung eines Auslieferungsverfahrens Abstand genommen, weil der Beschuldigte bereits im Zuge einer Übernahme der Strafverfolgung dem ersuchenden Staat übergeben worden ist, kommen die Grundsätze des Auslieferungsverfahrens nicht mehr zum Tragen. Daher gilt in diesem Fall der Grundsatz der Spezialität nicht, weil in § 60 ARHG (anders als in § 70 ARHG) ein solcher nicht normie... mehr lesen...