Norm
ARHG §15 Z2Rechtssatz
Ist eine Ladung an eine im Ausland (hier: in den USA) wohnende Person im Postweg ohne Inanspruchnahme der Rechtshilfe ausländischer Justizbehörden zulässig, entfallen bei dieser Art der Zustellung die für Fisklasachen bestehenden Beschränkungen einer Rechtshilfe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0087104Dokumentnummer
JJR_19840411_OGH0002_0110OS00052_8400000_001