Entscheidungsgründe: I. Der Verwaltungsgerichtshof beantragt, den letzten Halbsatz des §36 Abs2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. 609 (AlVG), in der Fassung der Novelle BGBl. 290/1987 als verfassungswidrig aufzuheben oder auszusprechen, daß diese Bestimmung verfassungswidrig war, und den zweiten Halbsatz des §6 Abs6 der Notstandshilfeverordnung, BGBl. 352/1973 (NHV), in der Fassung der Novelle BGBl. 417/1987 als gesetzwidrig aufzuheben oder auszusprechen, daß diese Bestim... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2NotstandshilfeV §6AlVG §36 Abs2
Leitsatz: Keine Gleichheitswidrigkeit des §36 AlVG bzw keine Gesetzwidrigkeit
des §6 NotstandshilfeV hinsichtlich der Anrechnung der niedrigeren
Notstandshilfe eines Angehörigen auf die höhere Notstandshilfe
Rechtssatz: Die Anträge, §36 Abs2 letzter Halbsatz AlVG 1977, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Verwaltungsgerichtshof beantragt die Feststellung, daß der Ausdruck "Stiefeltern," in §36 Abs2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) und in §2 Abs1 der Notstandshilfeverordnung (NHV) sowie der Ausdruck ",Stiefeltern" in §2 Abs2 NHV verfassungswidrig waren. Er hat über die Beschwerde gegen einen Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien vom 15. November 1988 zu entscheiden, der der Berufung gegen die Versagung von Notstandshilfe unter Hinweis auf das Ei... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerordnungNotstandshilfeV §2 Abs1 u Abs2 (id Stammfassung)AlVG §36 Abs2 (id Stammfassung)
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Berücksichtigung des
Einkommens der Stiefeltern bei Beurteilung der Notlage eines
Arbeitslosen in §36 Abs2 AlVG wegen Widerspruchs zum
Gleichheitssatz; Feststellung der Gesetzwidrigkeit der ... mehr lesen...