Aus der vorliegenden Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Schriftstücke ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Mit Bescheid vom 23. Juni 1998 erkannte die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices Salzburg der Beschwerdeführerin aufgrund ihres Antrages vom 26. November 1997 gemäß § 17 Abs. 1 iVm § 18 Abs. 1 und Abs. 2 lit a AlVG, Arbeitslosengeld im gesetzlichen Ausmaß für die Zeit vom 26. November bis 29. November 1997 in der täglichen Höhe von S 212,40 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §4 Abs3;ASVG §33 Abs1;ASVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Abmeldung eines Versicherten gemäß § 33 Abs 1 ASVG hat nicht konstitutive, sondern bloß deklarative Wirkung, vermag daher auch ein allenfalls bestehendes Dienstverhältnis nicht aufzuheben (Hinweis E 2. März 1983, 81/01/0246, VwSlg 109... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §4 Abs3;ASVG §33 Abs1;ASVG §4 Abs2;ASVG §56 Abs1;ASVG §56 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Auferlegung der Weiterzahlung der Beiträge nach § 56 Abs 1 ASVG handelt es sich um eine gegen den Dienstgeber gerichtete Sanktion zur Erzwingung der Einhaltung der Meldevorschriften. Diese Sanktion best... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, daß dem Beschwerdeführer gemäß § 18 Abs. 1 und 2 sowie § 21 Abs. 1 und 3 AlVG das Arbeitslosengeld für die Dauer von 20 Wochen nach Lohnklasse 32 in der Höhe von täglich S 165,40 gebühre. Nach der Bescheidbegründung habe der Beschwerdeführer am 24. Juni 1991 einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Im Zuge dieser Antragstellung habe er nachgewiesen, daß er in der Zeit vom 14. Mai 1968 bis 2... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §1 Abs1;AlVG 1977 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0083 E 29. November 1984 VwSlg 11600 A/1984 RS 6 Stammrechtssatz Auch die Arbeitslosenversicherungspflicht tritt ein bzw endet unabhängig von der Erstattung von Meldungen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvorausse... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0083 E 29. November 1984 VwSlg 11600 A/1984 RS 6 Stammrechtssatz Auch die Arbeitslosenversicherungspflicht tritt ein bzw endet unabhängig von der Erstattung von Meldungen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen. ... mehr lesen...