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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §4 Abs3;Rechtssatz
Die Abmeldung eines Versicherten gemäß § 33 Abs 1 ASVG hat nicht konstitutive, sondern bloß deklarative Wirkung, vermag daher auch ein allenfalls bestehendes Dienstverhältnis nicht aufzuheben (Hinweis E 2. März 1983, 81/01/0246, VwSlg 10989 A/1983). Sie ist daher auch kein wesentliches Kriterium für das Bestehen oder Nichtbestehen des fraglichen Dienstverhältnisses im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG (Hinweis E 28. März 1985, 83/08/0257).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080313.X01Im RIS seit
22.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016