RS Vwgh 1989/4/25 88/08/0157

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Veröffentlicht am 25.04.1989
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §4 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/08/0083 E 29. November 1984 VwSlg 11600 A/1984 RS 6

Stammrechtssatz

Auch die Arbeitslosenversicherungspflicht tritt ein bzw endet unabhängig von der Erstattung von Meldungen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080157.X02

Im RIS seit

30.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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