RS Vwgh 2001/10/4 98/08/0313

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §4 Abs3;
ASVG §33 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
ASVG §56 Abs1;
ASVG §56 Abs4;

Rechtssatz

Bei der Auferlegung der Weiterzahlung der Beiträge nach § 56 Abs 1 ASVG handelt es sich um eine gegen den Dienstgeber gerichtete Sanktion zur Erzwingung der Einhaltung der Meldevorschriften. Diese Sanktion besteht in der Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen ohne Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; durch diese Beiträge werden daher auch keine Versicherungszeiten erworben. Auch ein Abzugsrecht des Dienstgebers hinsichtlich des Beitragsanteiles des Versicherten besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998080313.X02

Im RIS seit

22.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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