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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §4 Abs3;Rechtssatz
Bei der Auferlegung der Weiterzahlung der Beiträge nach § 56 Abs 1 ASVG handelt es sich um eine gegen den Dienstgeber gerichtete Sanktion zur Erzwingung der Einhaltung der Meldevorschriften. Diese Sanktion besteht in der Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen ohne Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; durch diese Beiträge werden daher auch keine Versicherungszeiten erworben. Auch ein Abzugsrecht des Dienstgebers hinsichtlich des Beitragsanteiles des Versicherten besteht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080313.X02Im RIS seit
22.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016