Laszlo R. erhob gegen den Beschwerdeführer als Beklagten vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Klage auf Zahlung von S 2,594.165,37 samt Anhang, wofür dem Kläger mit Beschluss vom 2. September 1997 Verfahrenshilfe bewilligt worden war. Mit Vergleich vom 24. September 1998 verpflichtete sich der Beschwerdeführer, dem Kläger einen Betrag von S 1,700.000,-- "(S 1,340.610,70 Kapital, S 259.625,69 Kosten des Verfahrens gegen Frau Z., S 21.635,49 Zinsen aus diesen Kosten und S 78... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §20;VwRallg;ZPO §64 Abs1 Z1;ZPO §70;ZPO §71 Abs1;
Rechtssatz: Wird der klagenden Partei Verfahrenshilfe bewilligt und dabei unter anderem die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Gerichtsgebühren gewährt, so sind nach dem klaren Wortlaut des § 20 GGG und des § 70 ZPO damit dem Pr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte im Zuge des von ihr als Klägerin eingeleiteten Zivilprozesses 29 Cg 275/92 (früher: 29 Cg 193/91) des Landesgerichtes Klagenfurt, wegen S 2,048.134,--, mit Schriftsatz ON. 9 die Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang; das Gericht bewilligte mit Beschluß vom 27. April 1992 die Verfahrenshilfe antragsgemäß. Mit Beschluß und Urteil vom 7. April 1993 entzog das Gericht die am 27. April 1992 gewährte Verfahrenshilfe und wies das Klagebegehren koste... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §1;GEG §6;GEG §7;VwRallg;ZPO §68 Abs1;ZPO §71 Abs1;
Rechtssatz: Der Kostenbeamte ist an die Entscheidung des Gerichtes über die Bewilligung der Verfahrenshilfe gebunden und kann die Voraussetzungen nicht selbständig prüfen; weiters ist in gleicher Weise auch der über einen Berichtigungsantrag gegen einen Zahlungsa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §1;GEG §6;GEG §7;VwRallg;ZPO §68 Abs1;ZPO §71 Abs1;
Rechtssatz: Der nach § 71 Abs 1 ZPO gefasste - für das Verwaltungsverfahren nach § 6 und 7 GEG bindende - Beschluss des Gerichts bewirkt - anders als bei bloßen Erlöschen der Verfahrenshilfe, dass auch die Einbringung der vorher entstandenen Gerichtsgebühren nicht... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §20 idF 1987/646 ;ZPO §71 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 20 GGG idF BGBl 1987/646 angeführte gebührenbefreite Partei, die die Gerichtsgebühren zu entrichten gehabt hätte, kann nicht (mehr) eine solche sein, die auf Grund des § 71 Abs 1 ZPO zur (uneingeschränkten) Nachzahlung der Gerichtsgebühren, von deren Berichtigung sie ... mehr lesen...