Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Datenschutzbehörde hat mit Bescheid vom 26. Mai 2020, GZ XXXX das aufgrund der Beschwerde des Antragstellers vom 13. November 2019 eingeleitete Verfahren bis zur Entscheidung über das beim Bezirksgericht XXXX zur Zahl XXXX anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenvertreters ausgesetzt. Beim Bezirksgericht XXXX sei ein Verfahren betreffend die Bestellung eines Erwachsenenvertreters für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Indien. Sie reiste spätestens im März 2018 nach Österreich ein. 2. Er stellte am 22.11.2010 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz, der erstinstanzlich gemäß §§ 3 und 8 AsylG abgewiesen und mit einer Ausweisung in den Herkunftsstaat verbunden worden ist. Eine dagegen erhobene Beschwerde hat der Asylgerichtshof rechtskräftig abgewiesen. 3. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. In seiner an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 12.02.2020 behauptete der Antragsteller (ehemaliger Beschwerdeführer vor der DSB) XXXX eine Verletzung im Recht auf Auskunft. 2. Mit Bescheid vom 05.03.2020, Zl. 2020-0.104.318 setzte die belangte Behörde das Verfahren bis zur Entscheidung über das beim Bezirksgericht XXXX zur Zl. XXXX anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Einleitung und Aufbau des Erkenntnisses: 1. Zusammenfassung: 1.1. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens waren die von der Mitbeteiligten zur Errichtung und zum Betrieb beabsichtigen – vom Bundesverwaltungsgericht letztlich als getrennte Vorhaben nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (in Folge auch: „UVP-G 2000“) gesehen – Straßenbauvorhaben „Stadtstraße Aspern“ und „Anschlussstelle Seestadt Ost“. Gegen die von der Wiener Landesregierung für die V... mehr lesen...
Begründung: Das Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe, auf dessen Grundlage gemäß § 61 VwGG iVm § 66 Abs. 2 ZPO zu entscheiden ist, wurde auch innerhalb der zu seinem Anschluss nach § 61 VwGG iVm § 66 Abs. 1 ZPO gesetzten Frist nicht vorgelegt. Schlagworte Fristablauf, Verfahrenshilfe, Zurückweisung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BVWG:2018:W174.2187391.1.01 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...