Begründung: Mit Sozietätsvertrag vom 28. Juli 1982 vereinbarten die Parteien die Errichtung einer Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts zum gemeinsamen Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Kanzleisitz in einem den Parteien je zur Hälfte gehörenden Haus. In Punkt XVIII. des Sozietätsvertrages vereinbarten sie "für alle Streitigkeiten aus diesem Gesellschaftsvertrag und über die Gültigkeit des Vertrages selbst" die ausschließliche Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes, desse... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §583 Abs2
Rechtssatz: Die Untätigkeit der Schiedsrichter wegen Nichterlags des aufgetragenen Kostenvorschusses hebt die Streitanhängigkeit der Sache beim Schiedsgericht mangels abweichender Vereinbarung nicht auf. Entscheidungstexte 6 Ob 41/03b Entscheidungstext OGH 02.10.2003 6 Ob 41/03b European Case Law Identi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin nach der am 9. 8. 1998 verstorbenen Gertrude S*****. Am 29. 6. 1998 erging in einem Verfahren zwischen der beklagten Partei (klagende Partei des Schiedsverfahrens) einerseits sowie Gertrude S***** und der Klägerin (beklagte Parteien des Schiedsverfahrens) andererseits ein Schiedsspruch folgenden Inhalts: "1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Streitteilen hinsichtlich der Liegenschaft mit den Einlagezahlen ***** ein Mie... mehr lesen...
Norm: ZPO §521aZPO §577ZPO §583 Abs2 Z2
Rechtssatz: Mit der Entscheidung nach § 583 Abs 2 Z 2 ZPO wird endgültig über das Rechtsschutzbegehren entschieden, den Schiedsvertrag außer Kraft zu setzen. Die stattgebende Entscheidung bewirkt, daß das Schiedsverfahren für den davon betroffenen Anspruch nicht mehr zulässig ist, wohl aber das Verfahren vor den staatlichen Gerichten. Es handelt sich daher um eine Entscheidung, mit der (auch) über die Zul... mehr lesen...
Norm: ZPO §521aZPO §577ZPO §583 Abs2 Z2
Rechtssatz: Mit der Entscheidung nach § 583 Abs 2 Z 2 ZPO wird endgültig über das Rechtsschutzbegehren entschieden, den Schiedsvertrag außer Kraft zu setzen. Die stattgebende Entscheidung bewirkt, daß das Schiedsverfahren für den davon betroffenen Anspruch nicht mehr zulässig ist, wohl aber das Verfahren vor den staatlichen Gerichten. Es handelt sich daher um eine Entscheidung, mit der (auch) über die Zul... mehr lesen...
Norm: ZPO §583 Abs2 Z1
Rechtssatz: § 583 Abs 2 Z 1 ZPO betrifft ausschließlich die im Schiedsvertrag selbst von den Parteien individuell bestellten, also die sogenannten vertragsernannten - und nicht die vor Beginn des Streits nominierten, sogenannten nachernannten - Schiedsrichter, bei denen das Gesetz davon ausgeht, daß für die Vertragspartner das Vorhandensein bestimmter Schiedsrichterpersönlichkeiten und die Einigung auf sie ausschlaggeben... mehr lesen...
Norm: ZPO §583 Abs2 Z1
Rechtssatz: § 583 Abs 2 Z 1 ZPO betrifft ausschließlich die im Schiedsvertrag selbst von den Parteien individuell bestellten, also die sogenannten vertragsernannten - und nicht die vor Beginn des Streits nominierten, sogenannten nachernannten - Schiedsrichter, bei denen das Gesetz davon ausgeht, daß für die Vertragspartner das Vorhandensein bestimmter Schiedsrichterpersönlichkeiten und die Einigung auf sie ausschlaggeben... mehr lesen...
Norm: ZPO §581ZPO §583 Abs2 Z1
Rechtssatz: 1) Die Bestimmung des § 581 ZPO ist auf Schiedsrichter, die im Schiedsvertrag selbst benannt wurden, nicht anwendbar. 2) Die Bestimmung des § 583 Abs 2 Z 1 ZPO ist auch anzuwenden, wenn im Schiedsvertrag eine Person von beiden Parteien gemeinsam zum alleinigen Schiedsrichter bestellt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 255/59 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §581ZPO §583 Abs2 Z1
Rechtssatz: 1) Die Bestimmung des § 581 ZPO ist auf Schiedsrichter, die im Schiedsvertrag selbst benannt wurden, nicht anwendbar. 2) Die Bestimmung des § 583 Abs 2 Z 1 ZPO ist auch anzuwenden, wenn im Schiedsvertrag eine Person von beiden Parteien gemeinsam zum alleinigen Schiedsrichter bestellt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 255/59 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Am 8. März 1955 schlossen der Antragsteller und der Antragsgegner in Form eines Briefes an Zivilingenieur Hans J. einen Schiedsvertrag, in welchem sie Zivilingenieur Hans J. zum alleinigen Schiedsrichter zur Bereinigung der Unklarheiten bestellten, die aus Anlaß der Zu- und Umbauarbeiten beim Privatsanatorium Dr. H. im Sommer 1954 bezüglich der Endabrechnung und der Baumängel aufgetreten seien. Zivilingenieur Hans J. nahm die Bestellung zum Schiedsrichter an, führte Schiedsverhandlung... mehr lesen...
Am 8. März 1955 schlossen der Antragsteller und der Antragsgegner in Form eines Briefes an Zivilingenieur Hans J. einen Schiedsvertrag, in welchem sie Zivilingenieur Hans J. zum alleinigen Schiedsrichter zur Bereinigung der Unklarheiten bestellten, die aus Anlaß der Zu- und Umbauarbeiten beim Privatsanatorium Dr. H. im Sommer 1954 bezüglich der Endabrechnung und der Baumängel aufgetreten seien. Zivilingenieur Hans J. nahm die Bestellung zum Schiedsrichter an, führte Schiedsverhandlung... mehr lesen...
Begründung: In Punkt 24. des zwischen den Parteien am 23. 4. 1940 abgeschlossenen und schriftlich festgehaltenen Mietvertrages ist vereinbart, dass sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrage durch das Rechtsamt der Deutschen Arbeitsfront in Berlin unanfechtbar entschieden werden. In der am 27. 9. 1952 eingebrachten Klage begehrt der Kläger von der beklagten Partei wegen Verletzung der ihr aus dem Vertrag oblegenen Verpflichtungen einen Schadenersatz. In der Klage ist auf die Schie... mehr lesen...
Norm: ZPO §583 Abs2 Z1ZPO §584 Abs1
Rechtssatz: Es bedarf eines ausdrücklichen Antrages einer der Parteien und einer Verhandlung hierüber gemäß § 584 Abs 1 ZPO, um mit einem gerichtlichen Ausspruch den Schiedsvertrag außer Kraft zu setzen. Es ist nicht zulässig, einen solchen Ausspruch nur in die
Begründung: einer über die Unzuständigkeitseinrede ergangenen Entscheidung aufzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §583 Abs2 Z1ZPO §584 Abs1
Rechtssatz: Es bedarf eines ausdrücklichen Antrages einer der Parteien und einer Verhandlung hierüber gemäß § 584 Abs 1 ZPO, um mit einem gerichtlichen Ausspruch den Schiedsvertrag außer Kraft zu setzen. Es ist nicht zulässig, einen solchen Ausspruch nur in die
Begründung: einer über die Unzuständigkeitseinrede ergangenen Entscheidung aufzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin brachte am 8. August 1947 gegen den Beklagten die Klage ein mit dem Begehren, den zwischen den Streitteilen am 2. Jänner 1946 abgeschlossenen Pachtvertrag für aufgehoben zu erklären und den Beklagten zur Übergabe und Räumung zu verpflichten. Bei der am 12. September 1947 abgehaltenen ersten Streitverhandlung beantragte der Beklagte die Abweisung des Klagebegehrens und wendete insbesondere Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ein, da im Pachtvertrage die Vereinbarun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1MG §21 Abs1ZPO §577 Abs1MG §579ZPO §583 Abs2
Rechtssatz: Zulässigkeit der Vereinbarung eines Schiedsgerichtes über ein auf § 1118 ABGB gestütztes Räumungsbegehren. Die Weigerung des im Schiedsvertrage bestellten Vorsitzenden des Schiedsgerichtes, dieses Amt zu übernehmen, bewirkt noch nicht das Außerkrafttreten des Schiedsvertrages. Entscheidungstexte 2 Ob 44/48 E... mehr lesen...
Norm: ZPO §583 Abs2 Z1ZPO §585
Rechtssatz: Ist in einem Schiedsvertrag für den Fall, als einer der Schiedsrichter aus dem Amte ausscheidet, Ergänzung durch Zuwahl vorgeschrieben, so ist nach Zulaß des § 585 ZPO für sämtliche im § 583 Abs 2 Z 1 ZPO angegebenen Tatbestände eine vom Gesetz abweichende vertragliche Regelung getroffen. Entscheidungstexte 3 Ob 310/34 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §583 Abs2 Z1ZPO §585
Rechtssatz: Ist in einem Schiedsvertrag für den Fall, als einer der Schiedsrichter aus dem Amte ausscheidet, Ergänzung durch Zuwahl vorgeschrieben, so ist nach Zulaß des § 585 ZPO für sämtliche im § 583 Abs 2 Z 1 ZPO angegebenen Tatbestände eine vom Gesetz abweichende vertragliche Regelung getroffen. Entscheidungstexte 3 Ob 310/34 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...