Norm
ABGB §1118 A1Rechtssatz
Zulässigkeit der Vereinbarung eines Schiedsgerichtes über ein auf § 1118 ABGB gestütztes Räumungsbegehren. Die Weigerung des im Schiedsvertrage bestellten Vorsitzenden des Schiedsgerichtes, dieses Amt zu übernehmen, bewirkt noch nicht das Außerkrafttreten des Schiedsvertrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0026217Dokumentnummer
JJR_19480211_OGH0002_0020OB00044_4800000_001