Begründung: Das Gemälde „Amalie Zuckerkandl" von Gustav Klimt steht im Eigentum der beklagten Partei und befindet sich in der Österreichischen Galerie im Schloss Belvedere. Die beklagte Partei wurde durch Schenkung von Dr. Viktoria Künstler am 17. 3. 1988 Eigentümerin dieses Gemäldes. Am 13. März 1938 stand dieses Gemälde im Eigentum von Ferdinand Bloch-Bauer und befand sich in seinem Haus Elisabethstraße 18 in 1010 Wien und verblieb dort jedenfalls bis 28. Jänner 1939. Danach gel... mehr lesen...
Norm: ZPO §260 Abs4ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §580ZPO §592 Abs2ZPO §595 Abs1 Z2 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §595 Abs1 Z3 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Auch im schiedsgerichtlichen Verfahren kann ein Aufhebungsgrund, soweit er Besetzungsmängel betrifft und damit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO entspricht, nach § 260 Abs 4 ZPO durch Einlassung der Parteien geheilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zum Ersatz ihres insgesamt mit S 3,994.265,44 samt 4 % Zinsen seit 15.Jänner 1990 bezifferten Schadens und brachte hiezu vor, daß ihr dieser in seiner Funktion als Obmann eines näher bezeichneten Schiedsgerichts über Auftrag einer früher in Nürnberg ansässigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge Nürnberger Gesellschaft) eine Verfügung zur Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens zugestellt ha... mehr lesen...
Norm: ZPO §580
Rechtssatz: Der Schiedsrichtervertrag kommt dadurch zustande, dass der von einer Partei ausgewählte oder von einer anderen, dazu berufenen Stelle ernannte Schiedsrichter dieses Amt annimmt; werden mehrere Schiedsrichter bestellt, so ist der Vertrag mit jedem Schiedsrichter soweit gesondert zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 253/97f Entscheidungstext OGH 28.04.1998 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger einerseits und die Beklagten andererseits sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Die Rechtsvorgänger der Beklagten stellten am 3.4.1939 bei der Agrarbezirksbehörde Graz den Antrag, ihnen über ein nunmehr dem Kläger gehörendes Grundstück ein landwirtschaftliches Bringungsrecht einzuräumen. Die Rechtsvorgänger der Parteien schlossen am 6.6.1939 vor der Agrarbezirksbehörde Graz einen "Vertrag (Vergleich)", in dem der damalige Eigentümer des nunmehr dem Kläge... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §580
Rechtssatz: Verwaltungsbehörden können nicht als Schiedsrichter bestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 617/89 Entscheidungstext OGH 14.03.1990 3 Ob 617/89 Veröff: RZ 1991/40 S 140 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0045136 Dokumentnummer JJR_19900314_... mehr lesen...
Norm: ZPO §580
Rechtssatz: "Wählen" bedeutet, daß sich die beiden Schiedsrichter auf einen weiteren Schiedsrichter als Obmann einigen. Entscheidungstexte 2 Ob 516/84 Entscheidungstext OGH 29.02.1984 2 Ob 516/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0045024 Dokumentnummer JJR_19840229... mehr lesen...
Norm: ZPO §577 Abs1ZPO §580
Rechtssatz: Die Unwirksamkeit des Schiedsvertrages macht noch nicht automatisch den Schiedsrichtervertrag hinfällig. Entscheidungstexte 5 Ob 633/81 Entscheidungstext OGH 07.07.1981 5 Ob 633/81 1 Ob 253/97f Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 253/97f Auch; Beisatz: Der Schiedsrichtervertrag is... mehr lesen...
Norm: ZPO §577 Abs3ZPO §580ZPO §581 Abs2
Rechtssatz: Während der Schiedsvertrag schriftlich errichtet werden muß, kann der rein privatrechtliche Schiedsrichtervertrag, der das Rechtsverhältnis zwischen dem Schiedsrichter und den Parteien regelt und zusammen mit der Schiedsrichterbestellung die Rechtsstellung des Schiedsrichters schafft, formfrei sowohl ausdrücklich als auch durch schlüssige Handlungen zustandekommen. Entsche... mehr lesen...