Begründung: Die Klägerin begehrt die Nichtigerklärung der in der Generalversammlung der beklagten Partei vom 17. 7. 1988 gefassten Beschlüsse, mit welchen a) die bisher gemeinsam zeichnungsberechtigten Geschäftsführer zu selbständig zeichnungsbefugten Geschäftsführern bestellt wurden, b) das Geschäftsjahr geändert wurde und c) der Gesellschaftsvertrag dahingehend ergänzt wurde, dass die Generalversammlung eine vom Beteiligungsschlüssel abweichende Gewinnausschüttung beschließen ka... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 1947 BGBl 54 idF BGBl 1947/148 (RG) - geltend. Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 194... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs3
Rechtssatz: Zum "Verhalten" des anderen Staats gehört vor allem dessen Rechtsprechung. Gerade bei Rechtsordnungen, die - wie das angloamerikanische Recht - stark von Richterrecht geprägt sind, ist daher auch zu beachten, ob nach der Rechtsprechung des anderen Staats eine Vollstreckung überwiegend wahrscheinlich ist. Entscheidungstexte 1 Ob 63/97i Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: B-VG Art140 Abs1ZPO §57 Abs3
Rechtssatz: Antrag des OGH, den letzten Satz des § 57 Abs 3 ZPO als verfassungswidrig aufzuheben. Entscheidungstexte 5 Ob 686/81 Entscheidungstext OGH 15.09.1981 5 Ob 686/81 Beisatz: Der zweite Satz im § 57 Abs 3 ZPO mit Erkenntnis des VerfGH vom 14.12.1982, G 74/81 - 8, als verfassungswidrig aufgehoben. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ZPO §57 Abs1ZPO §57 Abs3
Rechtssatz: Sachverhalt: Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland klagt in Österreich einen Ausländer, der in der DDR seinen Wohnsitz hat. Strittig ist die Pflicht des Klägers zum Erlage einer aktorischen Kaution. Abgesehen davon, daß zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland - außer für die Länder Bayern und Hessen - derzeit keine materielle Gegenseitigkeit besteht ( § 57 ZPO ), ist im v... mehr lesen...