Norm: ZPO §406 AbZPO §567 Abs4
Rechtssatz: § 567 Abs 4 ZPO eröffnet die Möglichkeit, die - rechtsgeschäftliche - Kündigungserklärung mit der klageweisen Geltendmachung des aus der Kündigung abgeleiteten Räumungsanspruches zu verbinden. Der wesentliche Inhalt dieser Regelung liegt in der Ausnahme vom Grundsatz des § 406 ZPO, weil der Räumungsanspruch im Entscheidungszeitpunkt noch nicht fällig sein muß und zu einer künftigen Leistung verurteilt... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 DZPO §567 Abs4
Rechtssatz: Die Unterworfenheit eines Rechtsschutzbegehrens unter die Regelungen über eine besondere Verfahrensart nach dem sechsten Teil der Zivilprozessordnung schließt die Zulässigkeit einer Änderung in ein Klagebegehren, nach dem das Verfahren nicht den besonderen Verfahrensvorschriften unterliegt, nicht grundsätzlich aus (hier: Änderung eines mit dem Antrag auf Erlassung eines Übergabsauftrages gestellten Klag... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stützten ihre am 28.1.1991 eingebrachte Räumungsklage darauf, daß das mit dem Beklagten hinsichtlich des Bestndobjektes ***** am 1.4.1986 geschlossene Untermietverhältnis vereinbarungsgemäß mit 28.2.1991 ende, der Beklagte den nach diesem Zeitpunkt gegebenen Räumungsanspruch jedoch bestreite. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und wendete ua mangelnde Fälligkeit des Räumungsanspruches ein. Das Erstgericht wies die Klage mit Urteil vom... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 CZPO §567 Abs4
Rechtssatz: Der Bestandgeber kann bei Unternehmenspacht anstelle einer gerichtlichen Kündigung auch ein Leistungsbegehren auf Rückgabe der Sache stellen; in diesem ist die hier ausreichende Kündiungserklärung enthalten. Entscheidungstexte 6 Ob 41/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 6 Ob 41/74 Veröff: JBl 1974,531 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §567 Abs4
Rechtssatz: Für die Aufkündigung einer Unternehmenspacht ist die Einhaltung einer bestimmten Form nicht vorgeschrieben. Sie kann daher als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung bei Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfrist auch in der Klage nach § 567 Abs 4 ZPO erklärt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 41/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 6 Ob 41/... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A1ZPO §562 Abs1 BZPO §567 Abs4
Rechtssatz: Fehlt das wesentliche Erfordernis des Auftrages, allenfalls Einwendungen zu erheben, so entspricht die Kündigung nicht den gesetzlichen Erfordernissen (MietSlg 18702, MietSlg 18703). Entscheidungstexte 8 Ob 237/67 Entscheidungstext OGH 28.09.1967 8 Ob 237/67 Veröff: EvBl 1968/241 S 399 = MietSlg 19553 ... mehr lesen...
Aus dem Akteninhalt geht hervor, daß die Klägerin Eigentümerin des angeblich im Jahre 1932 erbauten Hauses in der N.-Gasse 31 ist und daß die Beklagte die im Erdgeschoß dieses Hauses gelegene, aus Küche und zwei Zimmern bestehende Wohnung gemietet hat. Die Klägerin behauptete in ihrer Klage, die sie als Teilkündigungsklage gemäß § 567 (4) ZPO. bezeichnete, die Beklagte habe das vom Eingang rechts befindliche Zimmer ihrer Wohnung seit mehr als neun Jahren untervermietet, sie benötigt... mehr lesen...
Norm: ZPO §567 Abs4
Rechtssatz: Eine "Kündigungsklage" im Sinne des § 567 Abs 4 ZPO könnte nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn die nach dieser Gesetzesstelle mit ihr verbindbare Kündigung den Formerfordernissen einer gerichtlichen Aufkündigung im Sinne des § 562 Abs 1 ZPO entspräche. Entscheidungstexte 5 Ob 241/66 Entscheidungstext OGH 27.10.1966 5 Ob 241/66 Veröff: EvB... mehr lesen...