Norm
ZPO §560 CRechtssatz
Der Bestandgeber kann bei Unternehmenspacht anstelle einer gerichtlichen Kündigung auch ein Leistungsbegehren auf Rückgabe der Sache stellen; in diesem ist die hier ausreichende Kündiungserklärung enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0044787Dokumentnummer
JJR_19740418_OGH0002_0060OB00041_7400000_001