Norm: ZPO §477 Abs1 Z9 D9ZPO §541ZPO §542
Rechtssatz: Über die Zulässigkeit der Wiederaufnahme ist durch Urteil zu entscheiden. Unterläßt das Gericht die Entscheidungsausfertigung, ohne einen Beschluß gemäß § 542 ZPO zu fassen, enthält der Urteilsspruch über die Hauptsache nichts über die Bewilligung der Wiederaufnahme und fehlt jede schriftliche
Begründung: dieser Entscheidung, so ist die gemäße § 541 ZPO getroffene Entscheidung nichtig. ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z1 IIIAZPO §542
Rechtssatz: Keine rechtskräftige Beseitigung des Exekutionstitels und daher keine Einstellung des Exekutionsverfahrens, wenn im Verfahren über eine Wiederaufnahmsklage ein Beschluß nach § 542 Abs 1 ZPO gefaßt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 356/56 Entscheidungstext OGH 08.08.1956 3 Ob 356/56 Veröff: EvBl 1957/25 S 43 ... mehr lesen...
In der Rechtssache der am 15. Feber 1940 geborenen mj. Erika P. gegen Viktor Z. wegen Feststellung der außerehelichen Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes des Bezirksgerichtes Klagenfurt trug das Gericht dem Beklagten, obwohl dieser im Genusse des Armenrechtes stand, den Erlag eines Kostenvorschusses zur Durchführung der Blutgruppenuntersuchung auf. Da der Vorschuß nicht erlegt wurde, ging das Gericht ohne Anordnung einer neuen Verhandlung am 1. September 1949 mit der Fällung des ... mehr lesen...
Norm: ZPO §542
Rechtssatz: 1. Wird die Entscheidung über die Wiederaufnahmsklage in die Entscheidung über das wieder aufgenommene Verfahren aufgenommen, so können nur beide Urteile gemeinsam angefochten werden. In einem solchen Fall kann sich die Überprüfung des der Wiederaufnahme stattgebenden Urteiles nicht darauf beschränken, das angefochtene Urteil nur in der Richtung zu überprüfen, ob der im Zeitpunkt der Urteilsfällung vorliegende Tatbest... mehr lesen...
Norm: ZPO §542
Rechtssatz: Hat das Gericht entgegen der Vorschrift des § 542 ZPO die Entscheidung über die Zulässigkeit der Wiederaufnahme gesondert ausgefertigt, obwohl es den Beschluß gefaßt hatte, vor Ausfertigung dieser Entscheidung in der Hauptsache zu verhandeln, so sind die Entscheidungen über die Zulässigkeit der Wiederaufnahme und über die Hauptsache getrennt mit Berufung anzufechten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...