Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Jennersdorf zu 4 E 397/02m-2 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von EUR 969,55 s.A. bewilligt. Die Pfändung konnte nicht vollzogen werden, weil keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden wurden (vgl. ON 5). Mit Beschluss vom 24.6.2002 wurde der Verpflichtete für den 26.8.2002 zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses zum Erstgericht geladen. Nachdem der Verpflichtete zu di... mehr lesen...
Norm: EO §65ZPO §512
Rechtssatz: Der Beschluss, mit dem der Antrag einer betreibenden Partei auf neuerliche Vorführung zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses abgewiesen wird, fällt nicht unter den taxativen Katalog der Ausnahmebestimmung des § 65 Abs. 2 EO. Entscheidungstexte 13 R 332/04g Entscheidungstext LG Eisenstadt 10.12.2004 13 R 332/04g ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht verneinte eine Verpflichtung des in London wohnhaften Klägers zum Erlag einer Prozesskostensicherheit. Es vertrat die Rechtsauffassung, dass im hier zu beurteilenden Fall das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen von Brüssel (EuGVÜ) bzw - sofern dieses mangels Ratifizierung des 4. Beitrittsübereinkommen durch Großbritannien noch nicht anwendbar sei - das im maßgebenden Zusammenhan... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 29.November 1995, 3 Ob 114/95, wurde aus Anlaß der Zurückweisung eines Revisionsrekurses der Verpflichteten über jeden der Verpflichteten gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 4 ZPO eine Mutwillensstrafe von S 5.000 verhängt. Mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 29.November 1995, 3 Ob 114/95, wurde aus Anlaß der Zurückweisung eines Revisionsrekurses der Verpflichteten über jeden der Verpflichteten gemäß Paragraph 78, EO in Ve... mehr lesen...
Norm: ASGG §39 Abs1ASGG §49aASGG §61ZPO §512
Rechtssatz: Im Verfahren über Arbeitsrechtssachen besteht wegen einiger Verfahrensbesonderheiten unsoweniger ein Bedürfnis nach einer Sanktion im Sinne des § 512 ZPO, da das Gesetz zusätzliche Handhabung bietet, eine rasche Entscheidung zu gewährleisten. Für die Anwendung der Bestimmung des § 512 ZPO bleibt somit umsoweniger Raum. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund der Mietverträge vom 1.Oktober 1986 und vom 1.März 1987 ist die Beklagte Mieterin verschiedener Räumlichkeiten in dem der Klägerin gehörenden Palais Auersperg. Die Punkte III Abs 2 lit d dieser Mietverträge lauten jeweils: "Zu einer vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses ohne Einhaltung einer Frist ist die Vermieterin berechtigt, wenn die Vermieterin das Palais Auersperg verkauft und den Mietern für die von ihnen aus Anlaß des Abschlusses des Mi... mehr lesen...
Norm: ZPO §512
Rechtssatz: Verhängung einer Mutwillenstrafe von S 20000,-- gegen Geschäftsführerin einer GmbH, wenn die Gesellschaft als beklagte Partei mutwillig Revision erhoben hat. Entscheidungstexte 4 Ob 622/88 Entscheidungstext OGH 13.12.1988 4 Ob 622/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS004375... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte auf Grund seines Urteils vom 5. Oktober 1985 2 C 785/85 der Klägerin am 3. Jänner 1986 zu E 79/85 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 325.000,-- s.A. die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 616 KG Lasern (Berghotel und Restaurant P***), die damals im Eigentum von Christian und Augustine H*** stand und mit vier Pfandrechten für Forderungen der Klägerin in der Höhe von S 3,250.000,--, 2,000.000,--, 1,900.000,-- u... mehr lesen...
Norm: ZPO §395ZPO §512
Rechtssatz: Verhängung einer Mutwillensstrafe wegen rechtsmißbräuchlicher Anfechtung eines Anerkenntnisurteils. Entscheidungstexte 7 Ob 720/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 7 Ob 720/78 Veröff: RZ 1979/85 S 276 7 Ob 581/80 Entscheidungstext OGH 08.05.1980 7 Ob 581/80 Auch; Beisatz: Aussichtslose ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrte die klagende Speditionsfirma die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, ihr einen Betrag von 140.061.44 S samt 12% Zinsen seit 13. Oktober 1964 zu bezahlen. Das Begehren wurde auf die Behauptung gestützt, daß die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafter der Zweit- und der Drittbeklagte seien, ihr am 12. Oktober 1964, dem Tag der Ausgleichseröffnung zu Sa .../64 des Handelsgerichtes W., einen Betrag von 164.979.93 S für au... mehr lesen...
Norm: ZPO §512
Rechtssatz: Die Parteien können das Verhängen einer Mutwillensstrafe nach § 512 ZPO nicht beantragen. Entscheidungstexte 2 Ob 346/57 Entscheidungstext OGH 10.07.1957 2 Ob 346/57 Veröff: JBl 1957,566 5 Ob 207/66 Entscheidungstext OGH 13.10.1966 5 Ob 207/66 5 Ob 222/67 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §512ZPO §528 Abs2
Rechtssatz: Eine gemäß §§ 512, 528 Abs 2 ZPO verhängte Mutwillensstrafe kann nicht vom OGH im Gnadenwege erlassen werden. Entscheidungstexte 2 N 21/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 2 N 21/56 Veröff: JBl 1956,450 3 Ob 114/95 Entscheidungstext OGH 28.01.1998 3 Ob 114/95 Beisatz: § 528 Abs 4 ZPO. (T1) ... mehr lesen...
Norm: AHG §1ZPO §220 Abs1ZPO §512
Rechtssatz: Die Annahme, eine sorgfältig begründete Entscheidung des Patentgerichtshofes könnte zu einer Amtshaftung führen, ist so abwegig, daß die Revision als mutwillig bezeichnet werden muß. Entscheidungstexte 1 Ob 480/55 Entscheidungstext OGH 03.08.1955 1 Ob 480/55 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ZPO §512
Rechtssatz: Frivole Revisionserhebung ist mit einer Mutwillensstrafe zu ahnden. Entscheidungstexte 2 Ob 387/53 Entscheidungstext OGH 29.05.1953 2 Ob 387/53 Veröff: JBl 1953,572 3 Ob 596/84 Entscheidungstext OGH 30.01.1985 3 Ob 596/84 Auch; Veröff: AnwBl 1985,547 = JBl 1985,684 (zustimmend Pfersmann) = S... mehr lesen...