Norm
AHG §1Rechtssatz
Die Annahme, eine sorgfältig begründete Entscheidung des Patentgerichtshofes könnte zu einer Amtshaftung führen, ist so abwegig, daß die Revision als mutwillig bezeichnet werden muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0037350Dokumentnummer
JJR_19550803_OGH0002_0010OB00480_5500000_001