Norm: ZPO §51 Abs2ZPO §235 B1
Rechtssatz: Prozesshandlungen einer in den Prozess einbezogenen, nach dem Vorbringen aber nicht gewollten Partei sind nichtig. Was die Kosten des nichtigen Verfahrens und den von der ausgeschiedenen Partei geltend gemachten Kostenersatzanspruch betrifft, sind diese Kosten gemäß § 51 Abs 2 ZPO gegenseitig aufzuheben, wenn beide Teile ein Verschulden an der Führung des nichtigen Verfahrens trifft. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in Österreich es zu unterlassen, die Bezeichnung "*****" zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen, insbesondere für Kaffee und Kaffeeprodukte, zu verwenden. Sie stellt weiters ein Veröffentlichungsbegehren und beantragt zur Sicherung ihres Unterlassungsanspruches eine einstweilige Verfügung. Das Erstgericht trug der in Italien ansässigen Beklagten auf, b... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs1ZPO §51 Abs2ZPO §52 Abs1
Rechtssatz: Sind eine wegen eines Zustellmangels erhobene Nichtigkeitsberufung und ein aus dem gleichen Grund erhobener Rekurs gegen eine einstweilige Verfügung erfolgreich, so ist Ersatz der Kosten des für nichtig erklärten Verfahrensteiles sowie des Rechtsmittelverfahrens jedenfalls dann gemäß § 52 Abs.1 ZPO vom Ausgang der Hauptsache abhängig, wenn keiner der Parteien ein Verschulden im Sinne des § ... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs2
Rechtssatz: Kommt es nach Aufhebung des Verfahrens oder eines Teiles desselben wegen Nichtigkeit zu einer Fortsetzung, sind die Kosten des für nichtig erklärten Verfahrens sowie die Rekurskosten als weitere Verfahrenskosten zu behandeln, sofern keine der Parteien ein Verschulden an der Aufhebung trifft. Entscheidungstexte 1 R 138/93 Entscheidungstext OLG Innsbruck 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs2ZPO §514 Abs3 EZPO §528 Abs1 D3f
Rechtssatz: Der gemäß § 51 Abs 2 ZPO von der zweiten Instanz zum Kostenersatz verhaltene Richter kann diesen Beschluß mit Rekurs an den OGH anfechten. § 51 Abs 1 und 2 ZPO ist nur anwendbar, wenn ein Verfahren und nicht bloß eine Entscheidung aufgehoben wird. Entscheidungstexte 3 Ob 4/67 Entscheidungstext OGH 25.01.1967 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs2
Rechtssatz: Zum Begriff des offenbaren groben Verschuldens im Sinne des § 51 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 165/55 Entscheidungstext OGH 13.12.1955 4 Ob 165/55 Veröff: JBl 1956,265 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0036006 Dokumentnummer JJR_19551213_OGH0... mehr lesen...
Der Kläger kundigte Josef P. dessen Wohnung, dem Johann S. dessen Magazin und dem Gerhard E. dessen provisorischen Wagenabstellraum, alle Bestandgegenstände im Hause Wien, XIX., K.gasse 19, mit einheitlichem Schriftsatz auf. Gegen die Kündigung erhoben Josef P. und Gerhard E. Einwendungen, nicht jedoch der Beklagte Johann S., so daß die Kündigung diesem gegenüber rechtswirksam wurde. Das Erstgericht führte mit den restlichen Parteien die Streitverhandlung durch und fällte gegen alle... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs2ZPO §514 Abs3 EZPO §528 D3f
Rechtssatz: Der Richterrekurs nach § 514 Abs 3 ZPO ist auch dann zulässig, wenn das Zweitgericht die Kosten auferlegt hat. (Entgegen SZ 14/23!). Entscheidungstexte 1 Ob 635/51 Entscheidungstext OGH 19.09.1951 1 Ob 635/51 Veröff: SZ 24/228 4 Ob 165/55 Entscheidungstext OGH 13.12.... mehr lesen...