Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erzeugt industriell gefertigte Kachelöfen in Form eines Baukastensystems. Da sie eine Ausweitung des Absatzes auf ganz Österreich plante, wandte sie sich im Sommer 1983 an die Firma Robert C*** Gesellschaft mbH, Unternehmensmakler, Unternehmensberatung und Beteiligungsgesellschaft, Wien, um Vermittlung eines kompetenten Vertriebspartners. Diese Firma schlug den Kläger, der ein Einzelunternehmen gründen wollte, vor. Es kam zu mehreren Bespre... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter erließ zur Sicherung des von der Klägerin geltend gemachten, auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruches als Einzelrichter des Landesgerichtes für ZRS Graz eine einstweilige Verfügung, ohne dabei auszusprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelssachen tätig gewesen sei. Das Gericht zweiter Instanz, das dem von der Beklagten gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurs Folge gab und den Sicherungsauftrag abwies, entschie... mehr lesen...
Norm: JN §7 Abs2JN §8 Abs2JN §51ZPO §259 Abs3ZPO §417 Abs1 Z1ZPO §429 Abs2ZPO §446ZPO §479a
Rechtssatz: Entscheidet in erster Instanz nicht der Richter eines besonderen Gerichtes in Handelssachen (HG Wien; BGHS Wien), so kann er aussprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelsrechtssachen tätig geworden ist, nicht aber, daß er in Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit entschieden hätte. Dies gilt auch dann, wenn der E... mehr lesen...
Norm: ZPO §479a
Rechtssatz: Ob die Aufnahme des Beisatzes "als Handelsgericht" in das Ersturteil berechtigt war, kann nicht mehr überprüft werden, wenn die Aufnahme von keiner der beiden Parteien auf die allein zulässige im § 479 a ZPO geregelte Weise bekämpft wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 619/79 Entscheidungstext OGH 03.07.1979 5 Ob 619/79 ... mehr lesen...
Der Kläger betreibt in W eine Papiergroßhandlung, der Beklagte in M eine Druckerei; beide sind Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches und stehen seit März 1973 in Geschäftsverbindung. Am 4. Feber 1974 bestellte der Beklagte beim Kläger schriftlich 1500 Bogen Astralux-265 Gramm-70/100 Breitbahn-Papier und fügte bei, daß er dieses schon sehr dringend benötige und daher um eine rasche Lieferung ersuche. Bis dahin waren zwischen den Streitteilen schon sechs Geschäfte über Astralux-Pap... mehr lesen...
Norm: JN §7ZPO §259ZPO §446ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §479aZPO §503 Z1 B3
Rechtssatz: Enthält das Urteil eines Bezirksgerichtes nicht den Beisatz, es entscheide in Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen, und hatte auch keine der Parteien den Antrag gestellt, dies im Urteil anzuführen, hat das Berufungsgericht durch einen mit drei Berufsrichtern besetzten Senat zu entscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Für die Klägerin ist im österreichischen Markenregister seit 25. März 1958 die Wortmarke "Milchgroschen" für Zuckerwaren, Bonbons, Schokolade und Pralinen, alle Waren mit Milchzusatz, eingetragen. Nachdem die Klägerin runde Milchbonbons, halbflüssig gefüllt, mit der Bezeichnung "Milchgroschen" schon einige Zeit auf den Markt gebracht hatte, begann die beklagte Partei runde Milchbonbons mit der Bezeichnung "Milchschilling" in den Verkehr zu bringen. Die Klägerin verlangt von der Beklag... mehr lesen...
Norm: JN §8 Abs2ZPO §477 Abs1 Z2 D2bZPO §479a
Rechtssatz: Über die Berufung gegen ein Gerichtshofurteil, das über eine in die Eigenzuständigkeit des Handelsgerichtes bzw Handelssenates fallende Rechtssache entschieden, aber keinen Beisatz über die Art der ausgeübten Gerichtsbarkeit aufgenommen hat, entscheidet das Oberlandesgericht ohne Laienrichter. Entscheidungstexte 4 Ob 301/59 Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z2 D2bZPO §479aZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Es begründet keine Nichtigkeit (§ 477 Abs 1 Z 2 ZPO), wohl aber einen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht über die Berufung entschieden hat, ohne vorher über einen Antrag nach § 479 a Abs 1 ZPO zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 240/51 Entscheidungstext OGH 09.05.1951 3 Ob 240/51 ... mehr lesen...