Norm: ZPO §473a
Rechtssatz: Das Berufungsgericht hat § 473a Abs 1 ZPO auch dann anzuwenden, wenn es erwägt, das erstrichterliche Urteil aufzuheben und den Rekurs an den Obersten Gerichtshof zuzulassen. Das Berufungsgericht hat § 473a ZPO aber auch dann anzuwenden, wenn es das erstrichterliche Urteil ohne Zulassung des Rekurses an den Obersten Gerichtshof aufzuheben erwägt, im Berufungsverfahren jedoch gleichzeitig einzelne Streitpunkte endgülti... mehr lesen...
Norm: ZPO §473a
Rechtssatz: Hat das Erstgericht - aus rechtlichen Überlegungen - auf einen Teil des Vorbringens der Beklagten - hier: zur Vertragsauflösung - nicht Bedacht genommen, und sind die Kläger in ihrer Berufung auf diese Umstände gleichfalls nicht eingegangen, so waren die Beklagten aber gemäß § 473a Abs 1 ZPO verpflichtet, die Nichtberücksichtigung ihres Vorbringens spätetestens im vorbereitenden Schriftsatz gemäß § 473a ZPO zu rügen.... mehr lesen...
Norm: ZPO §473a
Rechtssatz: Sinn dieser Bestimmung ist es, dem Berufungsgegner die Möglichkeit zu geben, Feststellungen in einem für ihn günstigen Urteil zu bekämpfen. Es wäre geradezu sinnwidrig § 473a ZPO so auszulegen, dass er sich nur auf jene Feststellungen beziehe, auf die das Berufungsgericht seine abändernde Entscheidung unmittelbar stützt und nicht auch auf jene, die das Berufungsgericht gar nicht mehr prüft. Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §473aZPO §503 Z2
Rechtssatz: Erlässt das Berufungsgericht zu Unrecht keine Mitteilung, so stellt dies im Sinne des § 503 Z 2 ZPO einen wesentlichen Verfahrensmangel dar. Entscheidungstexte 8 Ob 261/98k Entscheidungstext OGH 15.04.1999 8 Ob 261/98k 9 Ob 75/99s Entscheidungstext OGH 01.09.1999 9 Ob 75/99s Vgl auch; Beisa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien begehrten die Räumung der Wohnung durch die beklagte Partei; sie brachten hiezu vor, sie hätten mit der beklagten Partei einen Mietvertrag geschlossen, wobei sie jedoch bei Vertragsabschluß über wesentliche Umstände durch die beklagte Partei absichtlich getäuscht worden seien. Bei Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse, die sich erst nach Mietvertragsabschluß herausgestellt hätten, hätten die klagenden Parteien den Mietvertrag mit der b... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren auf Feststellung, daß das zwischen den Streitteilen bestehende landwirtschaftliche Pachtverhältnis bis 30. 4. 2003 aufrecht abgeschlossen sei, statt. Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren nach teilweiser Beweiswiederholung ab und sprach aus, daß die Revision mangels Judikatur zu § 473a ZPO zulässig sei. Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren nach teilweiser Beweiswiederholung ab und sprach aus, daß die Revision mang... mehr lesen...
Norm: ZPO §473aZPO §488
Rechtssatz: § 473a ZPO betrifft seinem klaren Wortlaut nach Feststellungen, die das Berufungsgericht nach eigener Beweisaufnahme gemäß § 488 ZPO selbst getroffen hat, nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 322/98m Entscheidungstext OGH 17.12.1998 2 Ob 322/98m 8 ObA 30/02y Entscheidungstext OGH 21.02.2002 8 Ob... mehr lesen...