Begründung: Die damals noch verheirateten Parteien schlossen am 9. Juli 1992 vor dem Amtsgericht in Freiburg i. Br. folgenden Unterhaltsvergleich: „1. Herr ... [Verpflichteter] zahlt ab 01.07.1992 monatlich 1.650,-- DM Unterhalt (einschließlich Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt) an Frau ... [Betreibende]. Dieser Unterhalt ist erst bei Eintritt des Ruhestandes von Herrn ... [Verpflichteter] abänderbar. Vorher führt keine Veränderung der Verhältnisse (z.B. erhöhtes Einkom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß klagte die beklagte Partei dieses Rechtsstreits eine Gesellschaft m. b. H. auf Zahlung von 2,707.179,51 S sA. Sie brachte vor, der Gesellschaft Waren zu angemessenen Preisen geliefert zu haben. Die dafür gelegten Rechnungen seien in Höhe des Klageanspruchs unbeglichen. Die Gesellschaft wendete ein, einzelne Forderungen seien bereits getilgt, der noch offene Saldo sei infolge einer Stundungsvereinbarung nicht fällig, weil er in Monatsraten von 100.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß 2 Cg 1070/86 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt begehrte die Rechtsvorgängerin der (durch Fusion entstandenen) nunmehr beklagten V***** reg. Gen.m.b.H. (nämlich die V***** V***** reg.Gen.m.b.H.) vom dortigen Beklagten (und nunmehrigen Kläger) Zahlung von zuletzt S 611.833,- sA. In der mündlichen Streitverhandlung vom 5. 5. 1987 schlossen die Parteien dieses Vorprozesses folgenden Vergleich: "1.) Der Beklagte verpflichtet sich bei Exekution, an die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1 Z2ZPO §204 GZPO §433
Rechtssatz: Auf Grund der allgemeinen Vollmacht kann der Klagevertreter wirksam einen Vergleich nicht nur über den Gegenstand des Rechtsstreites schließen, sondern auch gleichzeitig ein anderes Verfahren durch einen Vergleich (mitbereinigen) bereinigen. Darauf, ob die Ansprüche aus diesem Verfahren durch "Ausdehnung" (bzw Verbindung beider Verfahren) auch im "verglichenen" Rechtsstreit im Sinne des § 31 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war mit dem am 15.2.1985 verstorbenen Rudolf Georg F*** vom 4.12.1948 bis 1.6.1976 verheiratet, die Klägerin war seit 1980 mit ihm verheiratet. Mit Erbvertrag vom 24.2.1975 hatten einander die Beklagte und Rudolf Georg F*** zu 3/4 ihres Vermögens wechselseitig zu Erben eingesetzt. Mit Testament vom 15.6.1979 setzte Rudolf Georg F*** die Klägerin als Universalerbin seines gesamten Vermögens ein. Im Verlassenschaftsverfahren gaben beide Streitteile ... mehr lesen...
In einem vor dem Landesgericht für ZRS Wien anhängigen Rechtsstreit zwischen dem jetzigen Beklagten als klagender Partei gegen Friedrich C als beklagter Partei wegen ausgedehnter 150 000 S sA bzw. später eingeschränkter 100 000 S sA schlossen die jeweils durch einen Rechtsanwalt vertretenen Prozeßparteien in der Tagsatzung zur fortgesetzten mündlichen Streitverhandlung am 1. 6. 1981 einen Vergleich, mit dem sich in Punkt 1 Friedrich C (als dortiger Beklagter) und die jetzige Klägerin ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7ZPO §27ZPO §204 BZPO §204 DZPO §239 CZPO §433
Rechtssatz: Ein Grundsatz, daß ein Vergleichsabschluß vor Gericht nur zwischen allseits unvertretenen oder allseits anwaltlich vertretenen Parteien möglich sei, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. In den Fällen, wo ein Vergleich ohne Beteiligung eines Anwaltes abgeschlossen werden kann (zB bei der ersten Tagsatzung, im Rahmen des § 433 ZPO, in Rechtsstreiten, in denen an und für sich k... mehr lesen...
Norm: ZPO §27ZPO §204 BZPO §204 DZPO §433
Rechtssatz: Schließt ein prozeßfremder Dritter mit den beiden Prozeßparteien vor dem Gerichtshof erster Instanz einen Vergleich ab, wurde er nicht dadurch Prozeßpartei des anhängenden Rechtsstreites, daß er bereit war, einen Vergleich abzuschließen, denn die Frage, ob der geltend gemachte Klagsanspruch auch gegen ihn erhoben werden könne, war nicht Gegenstand dieses (oder eines anderen) anhängigen Recht... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497AngG §34ZPO §433
Rechtssatz: In der Antragstellung nach § 433 ZPO ist noch keine "gerichtliche Geltendmachung" von Ersatzansprüchen gelegen. Entscheidungstexte 4 Ob 45/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 45/79 Schlagworte SW: Angestellte, Vergleichsversuch, prätorischer Vergleich,
Verjährung, Verfall, Frist, Fall... mehr lesen...
Norm: ZPO §27ZPO §204ZPO §433
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 433 ZPO herrscht kein Anwaltszwang, selbst wenn die Rechtssache, falls im Klageweg über sie zu entscheiden wäre, in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fiele. In Ehesachen gilt für den Vergleich über die vermögensrechtliche Ansprüche nichts anderes. Entscheidungstexte 1 Ob 594/78 Entscheidungstext OGH 07.06.1978 1 Ob 5... mehr lesen...
Johann K war der bücherliche Eigentümer mehrerer Liegenschaften der KG V. Die Wirtschaftsbank Z hat hinsichtlich aller dieser Liegenschaften auf Grund des vollstreckbaren Notariatsaktes vom 9. 7. 1970 zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von einer Million DM samt Zinsen und Kosten die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahren, zufolge einstweiliger Verfügung vom 17. 9. 1971. 1 C 402/71-3 des BG Gmunden die Anmerkung des Verbotes der Veräußerung, Belastung un... mehr lesen...
Norm: NZwG §1ZPO §204 DZPO §433
Rechtssatz: Der gerichtliche Vergleich ersetzt einen vorgeschriebenen Notariatsakt (so auch schon JBl 1968, 32; JBl 1971, 263). Entscheidungstexte 5 Ob 118/72 Entscheidungstext OGH 27.06.1972 5 Ob 118/72 Veröff: SZ 45/74 = EvBl 1973/19 S 47 4 Ob 522/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 4 Ob 5... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z5 IIEEO §1 Z5 IIFZPO §204ZPO §433
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren geschlossene Vergleiche sind ebenso wie Vergleiche nach § 433 ZPO. Exekutionstitel nach § 1 Z 5 EO. Entscheidungstexte 2 Ob 414/55 Entscheidungstext OGH 29.06.1955 2 Ob 414/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000106 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Antrag der betreibenden Partei dieser zur Erwirkung der Löschung des unter OZ. 25 des Lastenblattes der EZ. 946, Grundbuch L., einverleibten Pfandrechtes des "X-werkes" im Nominalbetrage von 13.200 RM die Exekution nach § 353 EO. bewilligt. Infolge Rekurses der verpflichteten Parteien änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß im Sinne der Abweisung des Exekutionsantrages ab. Dem Exekutionstitel (Vergleich der Rückstellungskommission beim Landesge... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IIIEO §7 CZPO §204 E1ZPO §433
Rechtssatz: Wenn in einem gerichtlichen Vergleich eine Leistungsfrist nicht enthalten ist, ist § 904 ABGB heranzuziehen, wonach die Erfüllung eines Vertrages, für die keine gewisse Zeit bestimmt worden ist, sogleich gefordert werden kann. Auf Grund eines solchen Exekutionstitels kann die Exekution bewilligt werden, ohne dass die betreibende Partei einen Nachweis im Sinne des § 7 Abs 2 EO erbringt. ... mehr lesen...