RS OGH 1950/9/1 1Ob490/50, 3Ob176/65 (3Ob177/65), 3Ob13/78, 3Ob233/08y

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Veröffentlicht am 01.09.1950
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Norm

ABGB §904 III
EO §7 C
ZPO §204 E1
ZPO §433

Rechtssatz

Wenn in einem gerichtlichen Vergleich eine Leistungsfrist nicht enthalten ist, ist § 904 ABGB heranzuziehen, wonach die Erfüllung eines Vertrages, für die keine gewisse Zeit bestimmt worden ist, sogleich gefordert werden kann. Auf Grund eines solchen Exekutionstitels kann die Exekution bewilligt werden, ohne dass die betreibende Partei einen Nachweis im Sinne des § 7 Abs 2 EO erbringt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0001176

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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