Norm
ABGB §904 IIIRechtssatz
Wenn in einem gerichtlichen Vergleich eine Leistungsfrist nicht enthalten ist, ist § 904 ABGB heranzuziehen, wonach die Erfüllung eines Vertrages, für die keine gewisse Zeit bestimmt worden ist, sogleich gefordert werden kann. Auf Grund eines solchen Exekutionstitels kann die Exekution bewilligt werden, ohne dass die betreibende Partei einen Nachweis im Sinne des § 7 Abs 2 EO erbringt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0001176Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009