Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, womit ein auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gestützter Abänderungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen wurde. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. In jenem Verfahren, das durch den Abänderungsantrag wieder aufgenommen werden soll, hatte das Rekursgericht allerdings zu AZ 40 R 80/07x (= 48 Msch 3/05g-46) ausgesprochen, dass... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Im Verfahren 4 C 179/02y des Bezirksgerichts Hernals begehrte die hier Widerbeklagte als Klägerin vom Widerkläger (dort: Beklagten) zuletzt die Zahlung von 23.192,49 EUR sA, und zwar aus dem Titel rückständiger Mietzinse, Betriebskosten und Möbelmietzinse für den Zeitraum von April 1999 bis März 2005 aus der Vermietung der Wohnung top 18 im Haus *****. Mit Urteil vom 16. 5. 2006 erklärte das Erstgericht 1.) das Klagebegehren mit 21.993,38 EUR als der Höhe nach ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten haben am 21. 6. 2004 zu 38 Se 92/04i des Landesgerichts Linz einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Klägers gestellt. Mit Beschluss des Landesgerichts Linz vom 26. 8. 2004 wurde dieser Antrag - mittlerweile rechtskräftig - abgewiesen. Der Kläger begehrt die Zahlung des Betrags von 20.460 EUR sA mit der Behauptung, der Konkurseröffnungsantrag sei mutwillig, rechtsmissbräuchlich und in Schädigungsabsicht gestellt worden. Es habe kein... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7ZPO §34ZPO §39ZPO §408
Rechtssatz: § 408 ZPO sieht ausdrücklich eine Haftung der Partei für mutwillige Prozessführung vor. Für diese Bestimmung kann es im Hinblick auf §§ 34, 39 ZPO aus systematischen Gründen keinem Zweifel unterliegen, dass (schwerwiegende) Fehler des Rechtsanwalts der Partei zuzurechnen sind. Im Fall des Bewusstseins der Unrichtigkeit des eigenen Rechtsstandpunkts besteht eine Schadenersatzpflicht wegen S... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Das Rechtsmittel ist - zwar nicht jedenfalls, aber dennoch - unzulässig. 1. Gemäß § 21 AußStrG 2005 sind die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ausgenommen § 154, sinngemäß anzuwenden, wenn der aus der Versäumung einer Frist oder Tagsatzung entstehende Rechtsnachteil nicht durch ein Rechtsmittel oder einen neuen Antrag abgewendet werden kann. Nicht erfasst vom Verweis... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Nichtigkeit liegt nicht vor. In dem gemäß § 538 ZPO vor Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung durchzuführenden Vorprüfungsverfahren über eine Rechtsmittelklage steht der dort angeordnete Ausschluss einer öffentlichen mündlichen Verhandlung mit den nach Art 6 Abs 1 EMRK Die geltend gemachte Nichtigkeit liegt nicht vor. In dem gemäß Paragraph 538, ZPO vor Bestimmung einer Tagsatzung fü... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zuerkennung von S 460.045,70 netto sA aus dem Titel der Abfertigung sowie einer restlichen Urlaubsentschädigung und wurde sowohl im Verfahren erster als auch zweiter Instanz durch Helmut S*****, Rechtsschutzsekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten (im Sinne des § 40 Abs 1 Z 2 ASGG qualifiziert), vertreten. Der Kläger begehrt die Zuerkennung von S 460.045,70 netto sA aus dem Titel der Abfertigung sowie einer restlichen Urlaubsentschädig... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Angestelltenbetriebsrat begehrte mit seiner Klage vom 29. 7. 1993, die am 26. 7. 1993 zum 31. 1. 1994 erklärte Kündigung des Angestellten Dr. Michael W***** für rechtsunwirksam zu erklären. Mit Urteil vom 21. 1. 2000 (ON 134) wies das Erstgericht das Klagebegehren ab. Dagegen erhob der klagende Betriebsrat am 27. 3. 2000 (ON 135) Berufung. Mit Schriftsatz vom 13. 4. 2000 (ON 137) nahm der klagende Betriebsrat die Klage gemäß § 105 Abs 4 ArbVG zurück, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §39ZPO §146 I
Rechtssatz: Grobes Verschulden des Vertreters und dessen Hilfskräfte bei Versäumung befristeter Prozesshandlungen ist im Wiedereinsetzungsverfahren der Partei zuzurechnen. Entscheidungstexte 1 Ob 373/98d Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 373/98d Veröff: SZ 72/51 9 ObA 297/00t Entscheidungstext OGH 24.01... mehr lesen...
Begründung: Die von der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Forderung von 3,909.393,96 S sA geführte Exekution durch Zwangsversteigerung richtet sich gegen eine GesmbH, die nach dem Stand des Grundbuchs Eigentümerin der zu versteigernden Liegenschaft ist. Die Gesellschaft ist aufgelöst, weil ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses mangels eines zur Deckung der Kosten hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde (vgl. § 72 Abs3 KO und § 1 Abs1 ALöschG). Gegen die Exekutionsbewi... mehr lesen...
Norm: ZPO §5ZPO §26ZPO §34ZPO §39ZPO §226 I
Rechtssatz: Wird in einem Verfahren vom gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter einer Partei eine Prozesshandlung vorgenommen, so ist im Zweifel, also wenn sich aus dem Inhalt der Erklärung nicht eindeutig etwas anderes ergibt, anzunehmen, dass er als Vertreter der Partei handelt und dass die Prozesshandlung daher dieser zuzurechnen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §39ZPO §530 Abs1 Z7 G2ZPO §534 Abs2 Z4AußStrG 2005 §73 Abs1 Z6AußStrG 2005 §74 Abs2 Z4
Rechtssatz: Bei Tatsachenbehauptungen ist entscheidend, wann die Partei Kenntnis von diesen Tatsachen erlangt. Die Partei muss nicht die absolute Gewissheit vom Vorhandensein der Tatsache haben, es genügt vielmehr ein höherer Grad von Wahrscheinlichkeit, der objektiv gesehen die Wiederaufnahme rechtfertigt und dessen Außerachtlassung als Verschulden... mehr lesen...