Begründung: Beim Bezirksgericht Montafon behängt zu 7 A 149/09p das Verlassenschaftsverfahren nach dem am 16. Dezember 2009 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen F*****. Dieser hinterließ seine Ehegattin, die Antragstellerin, sowie seine beiden Töchter, die Antragsgegnerinnen. In den Nachlass fällt die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, bestehend aus GST-NR ***** mit dem darauf befindlichen Wohnhaus S*****. In der Tagsatzung vom 16. Juni 2010 haben die A... mehr lesen...
Norm: ZPO §386ZPO §386 Abs4
Rechtssatz: Im Verfahren zur Beweissicherung durch Sachverständige ist ausschließlich die Befundnahme vorzunehmen, die Erstattung eines Gutachtens über strittige Fragen bildet nicht den Gegenstand eines Beweissicherungsverfahrens. Es hat aber auch dann bei der Unanfechtbarkeit eines die Beweissicherung bewilligenden Beschlusses zu bleiben, wenn der Beweissicherungsantrag und der darüber ergehende Beschluss über die e... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung 1. Zunächst ist zu prüfen, ob nicht den Beklagten die Gelegenheit gegeben werden muss, eine Rekursbeantwortung zu erstatten. Zwar sieht die Zivilprozessordnung nicht vor, dass der Rekurs im Beweissicherungsverfahren zweiseitig ist. Der Oberste Gerichtshof und die Oberste Rückstellungskommission beim Obersten Gerichtshof leiten jedoch aus der Entscheidung des EGMR vom 6.2.2001 in der Rechtssache Beer gegen Österreich (... mehr lesen...
Norm: ZPO §384ZPO §386ZPO §521a
Rechtssatz: Zweiseitiger Rekurs im Beweissicherungsverfahren Entscheidungstexte 2 R 58/03x Entscheidungstext OLG Graz 05.05.2003 2 R 58/03x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2003:RG0000033 Dokumentnummer JJR_20030505_OLG0639_00200R00058_03X0000_001 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht beschloss antragsgemäß die Beweissicherung durch die Einholung eines schriftlichen "Befundes" eines Sachverständigen über den Zustand einer bestimmten Stapelparkergrube und richtete an den Sachverständigen in einem die Fragen, welche Ursachen eventuell festgestellte Mängel hätten, welche technischen Möglichkeiten zur Beseitigung der festgestellten Mängel bestünden und wie hoch die Kosten der Beseitigung d... mehr lesen...
Begründung: Das Verlassenschaftsverfahren nach dem am 29. Juni 1986 verstorbenen Franz Josef S***-S*** ist beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien anhängig (A 333/86). Das Abhandlungsgericht hat mit Beschluß vom 29. Juli 1986 die von den erbl. Töchtern Marie Valerie S***, Maria-Antoniette G***-S***, Maria Christine W*** und Marie-Sophie S*** je zu einem Viertel des Nachlasses auf Grund des Gesetzes abgegebenen unbedingten Erbserklärungen zu Gericht angenommen, deren Erbrecht als aus... mehr lesen...
Norm: ZPO §384ZPO §386ZPO §388ZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Der Beschluß, mit dem die Beweissicherung angeordnet wird, ist nicht nur Beweisbeschluß im Sinne des § 277 ZPO, sondern auch ein Beschluß, mit dem das Gericht über den Beweissicherungsanspruch einer Partei abspricht; erwächst dieser Beschluß in Rechtskraft, bleibt das Gericht - im Gegensatz zu den bloß prozeßleitenden Beschlüssen - für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §386
Rechtssatz: Hat das Gericht zweiter Instanz nicht etwa den Beweissicherungsantrag in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung bewilligt, sondern dessen Beschluß (mit welchem das Erstgericht seinen dem Beweissicherungsantrag stattgebenden Beschluß aufgehoben hat) ersatzlos aufgehoben, so ist die rekursgerichtliche Entscheidung nicht als ein dem Beweissicherungsantrag stattgebender Beschluß zu beurteilen. Ein solcher Beschluß ... mehr lesen...