Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Erstgericht den beklagten Mieter schuldig, Mietzinsrückstände für die Bestandzinsperioden 7/05 - 6/06 abzüglich einer Zinsminderung wegen defekter Dachbodentreppe zu einem mitvermieteten Dachbodenraum und wegen Unterbrechung der Gaszufuhr zu bezahlen. Das Erstgericht wies ein Mehrbegehren von Euro 95,59 sA (wegen der Zinsminderung) ab. Das Erstgericht stellte den auf Seiten 4 und 5 der Urteilsausfertigung wiedergegebenen Sachverhalt fest. Rech... mehr lesen...
Norm: ZustG §5 Z1ZPO §329ZPO §333ZPO §496 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Vorname des Zeugen ist im Beweisanbot zwingend bekanntzugeben, zumal die Zwangsfolgen für das Ausbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen nur dann anwendbar sind. Die Nichtladung jenes Zeugen stellt keine Mangelhaftigkeit des Verfahrens dar. Entscheidungstexte 40 R 253/06m Entscheidungstext LG für ZRS Wien 13.12.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verlassenschaft nach dem am 1. November 2001 verstorbenen Marcus W*****, zuletzt wohnhaft ***** vertreten durch Dr. Sonja Schindlholzer, Rechtsanwältin in Salzburg, gegen die be... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führt aufgrund eines gegen eine näher genannte GmbH (im Folgenden kurz: GmbH) erwirkten vollstreckbaren Versäumungsurteils über 2,692 Mio S sA gegen diese Exekution (AZ 12 E 88/00v des Bezirksgerichts Josefstadt) u.a. durch Pfändung und Überweisung einer der GmbH gegen die beklagte Bank angeblich zustehenden Forderung aufgrund einer von der GmbH abgerufenen Bankgarantie. Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Die Nebenintervenientin (im Folgenden kurz: NI) ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens 18 Cg 25/97v des Landesgerichtes Innsbruck, bei dem es im Wesentlichen um die Frage ging, ob der Beklagte für die Honoraransprüche des Klägers die persönliche Haftung übernommen habe. Der Steuerberater Mag. Franz M***** habe dem Kläger am 7. 7. 1999 (nach Abschluss des Vorprozesses) auf Befragen erklärt, dass ihm der Beklagte bestätigt habe, dass er persönlich gegenüber dem Kläger die getroffene Kostenvereinbarung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.Juni 1949 geborene Bäckergeselle Alois P*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 21.August 1986 in Wien einen Einbruchsdiebstahl in das Gasthaus des Mirali Y*** verübt und dabei einen der Höhe nach nicht festgestellten Bargeldbetrag erbeutet zu haben. Dieses Urteil wird vom Angeklagten mit einer allein auf den Nichtigkeitsgrund der Z 4 des § 28... mehr lesen...
Norm: ZPO §176ZPO §328ZPO §329ZPO §340ZPO §412
Rechtssatz: Zeugen sind im Verfahren mündlich zu vernehmen; schriftliche Zeugenaussagen sind dem österreichischen Recht fremd. Schriftliche Zeugenaussagen laufen sowohl dem Grundsatz der Unmittelbarkeit als auch dem Gebot der Mündlichkeit zuwider und sind somit als Beweismittel unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 28/86 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Kreisgericht Wels hat den Kläger (dort als Beklagten) über Klage des Österreichischen Wettbewerbsverbandes mit Urteil vom 2.8.1982, 1 Cg 54/82-12, schuldig erkannt, im geschäftlichen Verkehr beim Einzelverkauf von Artikeln des täglichen Bedarfs die Gewährung oder Ankündigung eines 3 % übersteigenden Barzahlungsnachlasses an Letztverbraucher zu unterlassen, und die dort klagende Partei zur Urteilsveröffentlichung ermächtigt. Es stellte fest, der Kläger habe... mehr lesen...
Gründe: Die zuletzt beschäftigungslos gewesenen Karl Alois A und Franz Josef B (nicht C; siehe die Unterschriften im Akt, insbesonders ON. 10, 13, 16) wurden des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1 und 2 Z.1, 128 Abs.2, 129 Z.1 und 2, 130, zweiter Satz, und 15 StGB (I) sowie des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB (IV), überdies A des Vergehens der mittelbaren unr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. August 1947 geborene beschäftigungslose Franz A des (in sieben Angriffen begangenen) Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 StGB schuldig erkannt und nach dem zweiten Strafsatz des § 130 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. (Nur) den Schuldspruch wegen Diebstahls von 6.600 S Bargeld aus einem Wandsparschrank zum Nachteil der Sparkasse Leib... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 BZPO §277ZPO §329
Rechtssatz: Die Nichtangabe des Vornamens eines Zeugen macht einen Beweisantrag noch nicht untauglich. Entscheidungstexte 7 Ob 299/74 Entscheidungstext OGH 05.02.1975 7 Ob 299/74 10 Os 4/77 Entscheidungstext OGH 23.03.1977 10 Os 4/77 Vgl aber; Beisatz: Ohne Angabe des Familiennamens und... mehr lesen...