Begründung: Gegenstand dieses Verfahrens sind Schadenersatzansprüche des Klägers als Masseverwalter der L***** AG, deren Vorstandsmitglieder der Beklagte und Andre Maarten R***** - gegen ihn wurde das Verfahren gemäß § 191 ZPO unterbrochen - waren. Er wirft den beiden unter anderem die Ausschüttung einer Sonderdividende im Jahr 1999 und Insolvenzverschleppung vor. Gegen den Beklagten - und andere Personen - behängt zu AZ 33 Ur 180/02f des Landesgerichts Wiener Neustadt ein Strafver... mehr lesen...
Norm: ZPO §301ZPO §319ZPO §366
Rechtssatz: Kein abgesondertes Rechtsmittel gegen die Abweisung des Antrages des Beklagten auf Gewährung der Einsicht in sämtliche Unterlagen, die dem Sachverständigen für die Erstellung seines Gutachtens zur Verfügung gestanden waren, soweit, als er sich nicht auf die Einsicht in Unterlagen bezog, die dem Sachverständigen vom Kläger übergeben worden waren. Ein Urteil kann nicht auf ein Sachverständigengutachten g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt und montiert stationäre Gas-Feuerlöschanlagen. Als einziges inländisches Unternehmen verwendet sie für ihre Anlagen das Löschgas Trigon 300 aus der Gruppe teilfluorierter Kohlenwasserstoffe; sie baut daneben - ebenso wie zwei inländische Mitbewerber - auch Anlagen für das Löschgas FM 200. Die Beklagte erbringt Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umweltprojektierung, Technologiebewertung und Technologietransfer. Sie beteiligte sich in der... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von den Beklagten - gestützt auf die in den mit ihnen abgeschlossenen Wohnungsreservierungs- und Kaufverträgen enthaltenen diesbezüglichen Vereinbarungen - die anteilige Nachzahlung von Baukosten in der Höhe von 1,039.691,90 S s.A. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens, weil nicht die Klägerin von ihnen eine Nachzahlung zu fordern habe, sondern sie vielmehr gegen die Klägerin einen anteiligen Anspruch auf Rückzahlung zuviel bez... mehr lesen...
Norm: ZPO §182 Abs1ZPO §186 Abs2ZPO §291ZPO §319
Rechtssatz: Der Auftrag des Gerichtes an eine Prozesspartei, mittels Schriftsatzes die Höhe der ihr tatsächlich aufgelaufenen Baukosten sowie "die bestrittene bessere Ausstattung" (des Baues) und die hiefür getätigten Aufwendungen bekanntzugeben und aufzuschlüsseln, ist nicht als gemäß § 319 ZPO (§ 303 ZPO) nicht gesondert anfechtbare Anordnung einer Beweisaufnahme durch Urkundenvorlage anzusehen... mehr lesen...