Begründung: Die Erstklägerin ist Muttergesellschafterin eines namhaften österreichischen Industriekonzerns, der schwerpunktmäßig im Bereich der Kettenfertigung international tätig ist. Der Zweitkläger ist Unternehmer und unter anderem Geschäftsführer der Erst- und Drittklägerin sowie Vorstandsmitglied der Viertklägerin. Auch die Beklagte war bis vor kurzem in Italien im Bereich der Kettenfertigung unternehmerisch tätig und hält nach wie vor Beteiligungen an diversen Gesellschaften. ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (Klägerin), ein im Allgäu in Deutschland ansässiges Transportunternehmen, das auch Abfalltransporte zwischen Deutschland und Italien durchführt, begehrte in ihrer auf Amts- bzw Staatshaftung gestützten Klage Schadenersatz und Feststellung der Haftung für künftige Schäden als Folge der als gemeinschaftsrechtswidrig gewerteten Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol vom 17. 12. 2007, LGBl 2007/92 (sektorales Fahrverbot auf der Inntalaut... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei H*****, vertreten durch Kaufmann & Thurnher Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. G***** GmbH, *****, vertreten durch Arnold Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, und 2. Gottfrie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist selbständige Taxiunternehmerin und Mitglied des beklagten Vereins. Aufgabe des Vereins ist es nach seinen Statuten ua, die Annahme und Vermittlung von Aufträgen für Taxifahrten zu erleichtern. Der Verein betreut derzeit etwa 250 Fahrzeuge von Mitgliedern und Partnern. Er ist in der Stadt S***** Marktführer; seine Rufnummer ist in der Bevölkerung nahezu lückenlos bekannt. Seine Statuten enthalten unter anderem folgende Bestimmungen: „§ 2 Zweck des Vereine... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Verein bei der Bundespolizeidirektion Wien registriert; er wird von seinem Präsidenten Friedrich G***** vertreten. Die Kläger sind seit 1999, aufgrund des am 10. 10. 2005 zu GZ 11 Cg 183/05w des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs jedenfalls aber seit diesem Zeitpunkt (wieder) Mitglieder des beklagten Vereins. Am 31. 3. 2006 fand eine Generalversammlung statt, bei der es zu einer teilweisen Ände... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte und erstgefährdende Partei (im Folgenden Erstbeklagter), ein Fußballverein, ist Mitglied der zweitbeklagten und zweitgefährdenden Partei (im Folgenden Zweitbeklagter), eines Landes-Fußballverbands, der wiederum Mitglied des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB) ist. Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden Kläger) war auf Grund der Vereinbarung vom 27. 6. 2005 beim Erstbeklagten in der Saison 2005/2006 als Fußballer tätig, wobei ein „Minimal- und... mehr lesen...
Begründung: Bei der gefährdeten Partei (im Folgenden: „Antragsteller") handelt es sich um einen 10. 3. 1972 geborenen Fußballspieler, der im Juli 2005 als Spieler beim Verein ASK L***** eingetreten ist und im Jänner 2006 zum SC S***** wechselte. Über die Mitgliedschaft bei diesen beiden Vereinen, die Mitglieder des N***** Fußballverbandes (Gegner der gefährdeten Partei; im Folgenden: Antragsgegner) sind, ist auch der Antragsteller Angehöriger dieses Fußballverbandes. Im November 200... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden kurz: Kläger) schloss mit der beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Beklagte) am 27. 10. 1992 einen Bestellungsvertrag betreffend den Betrieb einer Tabaktrafik in Form eines Kiosk in I*****. Nachdem der Kläger bereits mit Schreiben der Beklagten vom 7. 8. 2001 wegen Übertretung des § 16 Abs 13 TabMG 1996 (durch Zugabe von zahlreichen Packungen Zündern) gemäß § 35 Abs 4 leg cit schriftlich unter... mehr lesen...
Begründung: § 8 Abs 5 der Statuten des Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) lautet wie folgt: Paragraph 8, Absatz 5, der Statuten des Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) lautet wie folgt: "Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedschaften ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Gekündigte verliert seine Mitgliedschaft dann, wenn der Vorstand nachweislich dem gekündigten Mitglied die Eintrittsgebühr und die aliquote Ja... mehr lesen...
Begründung: Mit zwischen dem Kläger und dem Land abgeschlossenem Dienstvertrag vom 6. 3. 1986 wurde der Kläger mit Wirkung vom 20. 1. 1986 als Turnusarzt zur Ausbildung im Sonderfach Neurochirurgie als Spitalsarzt für das Landeskrankenhaus in Vollbeschäftigung befristet aufgenommen. Die Parteien vereinbarten die Geltung der Bestimmungen des II. Teiles der Dienstordnung 1962 für die Spitalsärzte in den Kärntner Landes-Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, soweit sie nicht zwingenden ... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 10. September 2001 begehrte der Kläger und Antragsteller 1.) die Feststellung, dass der Beschluss der Generalversammlung der beklagten Partei vom 26. 8. 2001, womit der Kläger aus dem Verein ausgeschlossen wurde, rechtswidrig bzw nichtig und der Ausschluss insgesamt unwirksam ist; 2.) die beklagte Partei schuldig zu erkennen, sämtliche aus den Mitgliedschaftsrechten erfließenden Handlungen der klagenden Partei, insbesondere die Benutzung des vereinseigenen ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Verlassenschaft begehrt die Feststellung der Nichtigkeit bzw Rechtsunwirksamkeit eines von der Verstorbenen am 12. 3. 1996 vor einem öffentlichen Notar unterfertigten Schenkungsvertrages, womit der Beklagten, der Enkelin der verstorbenen Geschenkgeberin, 3/5-Anteile einer Liegenschaft geschenkt wurden. Die Vertragsurkunde wurde vom Notar, bei dem Bedenken gegen die Geschäftsfähigkeit der Geschenkgeberin entstanden waren, an den Sachwalter übermittelt, de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über Antrag der fünf klagenden und gefährdeten Parteien, fünf nichtösterreichischen EU-Staatsbürgern, die Profifußballer sind, wurde vom Berufungsgericht gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Parteien, die Ö***** bis zur rechtskräftigen Beendigung des Hauptverfahrens folgende einstweilige Verfügung erlassen: 1. Es wird der Gegnerin der gefährdeten Parteien verboten die Durchführungsverordnung, wonach "... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben einen Vertragswerkstätten-Vertrag befristet für die Zeit vom 1. 6. 1997 bis 31. 5. 1998 abgeschlossen. Der Kläger steht auf dem Standpunkt, daß diese Befristung unwirksam bzw nichtig sei, weil sie Art 85 Abs 1 EG-V und der Gruppenfreistellungsverordnung widerspreche. Der Kläger sei im Rahmen des Ford-Vertriebsnetzes wie ein Vertragshändler tätig. Die Parteien haben einen Vertragswerkstätten-Vertrag befristet für die Zeit vom 1. 6. 1997 bis 31. 5. ... mehr lesen...
Norm: EO §378 BZPO §288 H1VerG 2002 §7
Rechtssatz: Stecken hinter dem Feststellungsprozess bedingte oder künftige Leistungsansprüche, so können provisorische Sicherungsmaßnahmen zumindest dann ausnahmsweise im Zusammenhang mit einem Feststellungsverfahren angeordnet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 97/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 5 Ob 97/93 ... mehr lesen...