1. Die Einschreiterin ist beklagte Partei in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz. Mit Beschluss vom *********, ***************, wies das Gericht in diesem Verfahren einen von der Einschreiterin gestellten Antrag auf Einräumung eines direkten Fragerechtes an einen Zeugen ab, weil Fragen im Anwaltsprozess gemäß §27 ZPO nur durch den Parteienvertreter gestellt werden könnten. 2. Gegen diesen Beschluss erhob die Einschreiterin Rekurs und stellte den vorliegenden, auf ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd ZPO §27 Abs1, §184 Abs1, §289, §425 Abs2 VfGG §7 Abs2, §62a B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt ... mehr lesen...
1. Die einschreitende Gesellschaft ist klagende Partei in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz. Mit Beschluss vom 31. Juli 2019, 35 Cg 86/14p - 139, ließ das Gericht in diesem Verfahren eine von einer Gesellschafterin der einschreitenden Partei an einen Zeugen gestellte Frage nicht zu, zumal auf Grund der absoluten Anwaltspflicht Fragen nur durch den Parteienvertreter gestellt werden könnten. 2. Gegen diesen Beschluss erhob die einschreitende Gesellscha... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd ZPO §27 Abs1, §184, §289 Abs1, §425VfGG §7 Abs2, §62a Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der ZPO im Zusammenhang mit der Nichtzulassung einer an eine Zeugin gestellten Frage auf Grund absoluter Anwaltspflicht im Verfahren vor dem Landesgericht; prozessleitender Beschluss keine entschiedene Rechtssache Rech... mehr lesen...