Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs 6 RATG, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Eine analoge Anwendung des § 23 Abs 6 RATG über den Fall des obligato... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4ZPO §440 Abs1ZPO §440 Abs2ZPO §448ArbGerG §17 Abs1ASGG §56ASGG §59 Abs1 Z2RATG §23 Abs6
Rechtssatz: Durch § 23 Abs 6 RATG sollte nach den Materialien im rechtsanwaltlichen Honorarrecht insgesamt ein gewisser Ausgleich für die Zurückdrängung der ersten Tagsatzung geschaffen werden. Der Absicht des Gesetzgebers entsprach es, nur für die zwei neuen Zurückdrängungsfälle (§ 448 ZPO; § 243 Abs 4 ZPO), nicht aber auch für die schon ... mehr lesen...
Norm: RATG §23 Abs6ZPO §243 Abs4ASGG §59 Abs1 Z9
Rechtssatz: In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs.6 RATG, nämlich dann, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Entscheidungstexte 7 Ra 16/99w Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §57ZPO §243 Abs4
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 243 Abs 4 ZPO bleibt in den Fällen, in denen die Beantwortung der Klage eines ausländischen Klägers mit schriftlichem Beschluß aufgetragen wurde, für eine Auslegung, daß der Beklagte innerhalb der Klagebeantwortungsfrist nur einen Antrag gemäß § 57 ZPO zu stellen habe, die Klagebeantwortung aber erst nach Zustellung des Beschlusses auf Abweisung dieses Antrages erstatten müss... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4
Rechtssatz: Die Einrede der Unzuständigkeit (hier: infolge Schiedsvereinbarung) ist in der Klagebeantwortung bei sonstigem Ausschluß vorzubringen. Entscheidungstexte 4 Ob 628/88 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 4 Ob 628/88 Veröff: RZ 1989/67 S 189 = JBl 1989,594 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs4
Rechtssatz: Ebenso wie der Beschluß des Erstgerichtes, über eine Klage eine Tagsatzung anzuberaumen, nach § 130 Abs 2 ZPO und der Auftrag zur unmittelbaren Erstattung der Klagebeantwortung nach § 243 Abs 4, zweiter Halbsatz, ZPO unanfechtbar sind, muß auch der Auftrag des Rekursgerichtes, dies zu tun, unanfechtbar sein (so schon 4 Ob 551/88). Entscheidungstexte 4 Ob 503... mehr lesen...