RS OGH 1999/2/8 7Ra16/99w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.1999
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Norm

RATG §23 Abs6
ZPO §243 Abs4
ASGG §59 Abs1 Z9

Rechtssatz

In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs.6 RATG, nämlich dann, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000708

Im RIS seit

14.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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