Norm: ZPO §243 Abs2ZPO §411 HAußStrG 2005 §43 Abs1
Rechtssatz: Einem in einem Vorprozess auf Grundlage eines bestimmten rechtserzeugenden Sachverhaltes erfolgreichen Anspruch kann in einem Folgeprozess zwischen denselben Parteien nicht mit anspruchsvernichtenden Tatsachen entgegengetreten werden, die in dem für die Vorentscheidung maßgeblichen Zeitpunkt bereits entstanden waren, aber nicht ausgeführt wurden. (Nur) insofern besteht das Prozesshi... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §243 Abs2ZPO §266 B
Rechtssatz: Es ist Sache des Beklagten, die rechtsvernichtenden Tatsachen zu behaupten und zu beweisen (6 Ob 95/73). Entscheidungstexte 8 Ob 570/76 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 8 Ob 570/76 1 Ob 663/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 663/82 Auch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85 Abs2ZPO §243 Abs2
Rechtssatz: Wird eine Klagebeantwortung ohne Unterfertigung durch einen Rechtsanwalt und ohne die erforderlichen Gleichschriften und Halbschriften "als Information" mit dem Antrag auf Erstreckung der Klagebeantwortungsfrist zur Beibringung der Unterschrift eines Rechtsanwalts erstattet, ist das Verbesserungsverfahren nach §§ 84, 85 ZPO einzuleiten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AKHB 1967 Art8 Abs1 Z1AKIB Art6 Abs2 Z2ZPO §226 IIIBZPO §243 Abs2ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Ist in der Klagebeantwortung als "Rechtsgrund" des Antrages des beklagten Versicherers auf Klagsabweisung (neben der behaupteten Alkoholbeeinträchtigung) die Behauptung der Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Unterlassung der Unfallsmeldung angeführt, so vermag der Umstand, daß der beklagte Versicherer für diesen inhaltlich völlig eindeutigen, d... mehr lesen...
Norm: ASVG §332 FZPO §243 Abs2ZPO §482 B2
Rechtssatz: Die Einwendung, es bestehe kein Deckungsfond für den Regreßanspruch des Sozialversicherungsträger, muß ausdrücklich erhoben werden. Entscheidungstexte 2 Ob 375/70 Entscheidungstext OGH 17.12.1970 2 Ob 375/70 Veröff: ZVR 1971/201 S 270 2 Ob 129/71 Entscheidungstext OGH 02.... mehr lesen...
Norm: ZPO §243 Abs2ZPO §398
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 243 Abs2 ZPO kann nicht zur Fällung eines Versäumungsurteils führen, den § 398 ZPO sieht ein solches nur für den Fall vor, daß eine Klagebeantwortung überhaupt nicht erstattet wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 44/63 Entscheidungstext OGH 20.02.1963 7 Ob 44/63 Veröff: EvBl 1963/190 S 271 ... mehr lesen...