Begründung: Die Klägerin nimmt in ihrer Klage auf Entgelt für Treibstofflieferungen die als K***** GmbH bezeichnete Beklagte in Anspruch. Die in der Klage angeführte Bezeichnung der Beklagten ist die frühere Firma der „B*****“ ***** GmbH (FN 23*****). Mit vor Klagszustellung ergangenem und unbekämpft gebliebenem Beschluss vom 2. 1. 2009 (ON 3a) bewilligte das Erstgericht den Antrag der Klägerin, die Bezeichnung der Beklagten auf „K***** GmbH“ (FN 30*****; in der Folge: Einschreiteri... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im Jahr 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Schischule in Sankt Jakob im Defereggental betrieb. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Die Kläger begehren die Feststellung, dass der Beschluss auch den Beklagten gegenüber wirksam sei. Die Beklagten wenden formelle und inhaltliche Mä... mehr lesen...
Begründung: In seiner Mahnklage begehrte der Kläger 9.600 EUR sA aus einer Teilrechnung vom 16. 3. 2007. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die Beklagte Einspruch mit der
Begründung: , die Rechnung sei dem Grunde und der Höhe nach nicht richtig. Termin für die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung war der 24. 10. 2007. Vor dieser Tagsatzung langte am 12. 10. 2007 ein vorbereitender Schriftsatz des Klägers ein, in dem er das Klagebegehren aufgrund der Schluss... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen in der Verhandlung am 3. 2. 2004 einen Vergleich, der nach seinem Punkt 3. nur dann rechtswirksam werden sollte, wenn er nicht von der klagenden Partei bis längstens 17. 2. 2004 widerrufen werde. Am 18. 2. 2004 langte beim Erstgericht ein am 17. 2. 2004 verfasster und zur Post gegebener Widerruf dieses Vergleiches durch die klagende Partei ein, den das Erstgericht als verspätet zurückwies. Das von der klagenden Partei angerufene Rekursgericht be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte eine dem Erstverpflichteten "eingeräumte Servitut des Wohn- und Gebrauchsrechtes" an einer bestimmten Wohnung und einem PKW-Abstellplatz des Exekutionsobjekts und die Versteigerungsbedingungen im Verfahren nach § 352 EO aF fest. Das Erstgericht stellte eine dem Erstverpflichteten "eingeräumte Servitut des Wohn- und Gebrauchsrechtes" an einer bestimmten Wohnung und einem PKW-Abstellplatz des Exekutionsobjekts und die Versteigerungsbedingungen im... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt vom 8. 10. 1999 wurde ein Antrag des Klägers vom 9. 12. 1991 auf Gewährung der Invaliditätspension abgelehnt. Die dagegen vom Kläger erhobene und im Verfahren 36 Cgs 97/00h des Erstgerichtes behandelte Klage zog der damals unvertretene Kläger nach Durchführung eines Beweisverfahrens (Einholung von medizinischen und berufskundlichem Gutachten sowie Einvernahme des Klägers unter Beiziehung eines Dolmetschers) in der... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner am 11. 9. 2001 beim Erstgericht eingebrachten Klage, den Beklagten schuldig zu erkennen, der Ausfolgung der gemäß § 1425 ABGB hinterlegten und bei einem Notar verwahrten Autographenpartitur des Liedes "Ich bin der Welt abhanden gekommen" nach Friedrich Rückert für Gesang und Orchester von Gustav Mahler an den Kläger zuzustimmen. Der Beklagte verband mit seiner das Begehren bestreitenden Klagebeantwortung den Antrag, dem Kläger, einem US-a... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 1947 BGBl 54 idF BGBl 1947/148 (RG) - geltend. Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 194... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ antragsgemäß einen Wechselzahlungsauftrag, welcher der Beklagten am 22. 2. 2000 durch Hinterlegung zugestellt wurde. Sie erhob dagegen mit Postaufgabedatum 25. 2. 2000 Einwendungen, wobei sie an erster Stelle die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts wegen Vorliegens der Eigenzuständigkeit des Handelsgerichts erhob. Auf diesem Schriftsatz findet sich der handschriftliche Zusatz "Einwendungen am 2. 3. 2000 zurückgezogen... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind zu je 1/3 grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Auf Grund des Vertrages vom 24. 9. 1994 erwarb die beklagte Partei von Ing. Harald K***** Eigentum am restlichen Drittel dieser Liegenschaft. Die beklagte Partei und Ing. Harald K***** unterfertigten am 24. 9./4. 10. 1999 einen Übergabsvertrag, mit dem eine Rückübereignung des angeführten Liegenschaftsanteiles erfolgen sollte. Die grundbücherliche Einverleibung des Eigen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen waren bei der beklagten Partei ab 1. Juli 1990 mit einer fixen Arbeitszeit Montag bis Freitag von 9,00 bis 18,00 Uhr in deren Fotolabor und Fotostudio gegen ein monatliches Entgelt von je 21.600 S brutto, 14 x jährlich, beschäftigt. Die Klägerinnen wurden nicht zur Gebietskrankenkasse angemeldet, um die beklagte Partei nicht mit zusätzlichen Lohnnebenkosten zu belasten. Die Parteien vereinbarten vielmehr, daß sich die Klägerinnen als selbständige Fotograf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 28.Juni 1989 eine Klage gegen eine als "Reisebüro S***, Geschäftsführer Frau Mag.Inge G***, Graz, Schörgelgasse 6", bezeichnete beklagte Partei ein, in der er S 88.702,10 brutto sA an Überstundenentgelt, Reisediäten und Sachaufwendungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis forderte. In der Ersten Tagsatzung vom 11.Juli 1989 beantragte der für die beklagte Partei einschreitende Rechtsvertreter die "Zurückweisung der Klage wegen Prozeßunfähigkeit, ... mehr lesen...
Begründung: Am 10.Oktober 1986 erhob die Klägerin gegen die Beklagte eine auf Zahlung von 5.000 S sA gerichtete Mahnklage. Die Beklagte erhob gegen den Zahlungsbefehl Einspruch. Das Erstgericht wies die Klage nach Beweisaufnahme mit Urteil ab. Mit dem angefochtenen Beschluß hob das Berufungsgericht das Ersturteil sowie das diesem vorangegangene Verfahren ab dem am 21. November 1986 zur Post gegebenen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl des Arbeitsgerichtes Innsbruck vom 3.November ... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 IZPO §237 AZPO §239 Abs3 AZPO §519 Abs1 Z2 CZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei Verneinung des Fortbestehens eines ehemals unzweifelhaft rechtmäßig begründeten Prozessverhältnisses (wegen wirksamer Klagsrücknahme oder streitbeendender Wirkung eines gerichtlichen Vergleiches, aber auch wegen Gesamtrechtsnachfolge einer Prozesspartei in die Rechtsstellung des Prozessgegners und ähnlichen) ist in Analogie zu § 519 Abs 1 Z 2 ZPO die Re... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten Werklohn für eine größere Anzahl von Elektroreparaturen. Er stellte sein Zahlungsbegehren in vier getrennten Klagen, die das Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden hat. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung über sämtliche verbundenen Klagen vom 11. Juli 1985 erklärte die Beklagte nach dem Inhalt der Verhandlungsniederschrift zunächst eine Anerkennung der Klagsforderungen. Im Anschluß an dies... mehr lesen...
Norm: ZPO §239 Abs2 AZPO §261ZPO §239 Abs3 Z1 A
Rechtssatz: Prozessvoraussetzungen sind verfahrensrechtliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Sachbehandlung und Sachentscheidung. Sie beschränken sich nicht auf die im § 261 (§ 239 Abs 2) ZPO genannten Prozesshindernisse, sondern umfassen auch andere Fallgruppen. So ist auch die Prozessfähigkeit einer Partei eine Prozessvoraussetzung, deren Fehlen in jeder Lage des Verfahrens vom Amts weg... mehr lesen...
Norm: ANGN §547ABGB §819AußStrG §174 DZPO §1 AaZPO §239 Abs3
Rechtssatz: Wenn erst im Revisionsverfahren die Streitparteien ident werden (hier: rechtskräftige Einantwortung), das bis dahin durchgeführte Verfahren un die bis dahin getroffenen Entscheidungen vom Mangel des Fehlens von zwei voneinander verschiedenen Parteien nicht berührt waren, also weder eine Entscheidung noch das einer solchen vorangegangene Verfahren für nichtig zu erklären wa... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der zu 4 C 517/52 beim Bezirksgericht Döbling eingebrachten Klage wurde der Gatte der Beklagten durch das von der Gattin des Klägers und zwei Mitklägern erwirkte Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 2. Dezember 1937 zur Bezahlung von 7413 S 25 g s. A. verurteilt. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde der Anspruch des Gatten der Beklagten auf Ausfolgung der Erträgnisse eines Hauses gepfändet und zur Einziehung überwiesen. Es wurde auch ein exe... mehr lesen...