Begründung: Im Jahr 2005 beauftragte die klagende Partei die nunmehr beklagte Gesellschaft mit Um- und Ausbauarbeiten in einem Haus. Im Zuge dieser Arbeiten kam es am 23. März 2006 durch Wegwerfen einer nicht gänzlich abgelöschten Zigarette seitens eines Mitarbeiters der beklagten Partei zu einem Brand, der nach dem Vorbringen der klagenden Partei einen Schaden von 67.000 EUR verursachte. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 21. Mai 2007, AZ 63 Se 161/06g, wurde ein gege... mehr lesen...
Begründung: Zu 1. Die Firmenänderung und Änderung der Anschrift der Klägerin ergibt sich aus dem Firmenbuch zu FN *****. Zu 2. Die Beklagte erwarb im Jahr 2005 aufgrund eines öffentlichen Übernahmeanbots eine Beteiligung an der V***** AG (in der Folge: V*****) von insgesamt rund 97 %. Dieser Erwerb erfolgte unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung bzw Nichtuntersagung durch die jeweils zuständigen Wettbewerbsbehörden. Am 10. 1. 2005 meldete die Beklagte das Zusammenschlu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 25. 1. 2005 zu 28 Se 262/04i wurde über das Vermögen der beklagten GmbH mangels Kostendeckung der Konkurs nicht eröffnet. Am 16. 2. 2005 wurde die Rechtskraft dieses Beschlusses bekanntgegeben. Im Firmenbuch findet sich der Vermerk „Die Gesellschaft ist infolge rechtskräftiger Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens gemäß § 39 FBG aufgelöst". Eine Löschung der Beklagten im Firmenbuch ist bisher nicht ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen den Ausführungen im außerordentlichen Revisionsrekurs (zur Zulässigkeit des Rechtsmittels iSd § 528 Abs 1 ZPO) kann von einem Fehlen oberstgerichtlicher Rechtsprechung keine Rede sein. Entgegen den Ausführungen im außerordentlichen Revisionsrekurs (zur Zulässigkeit des Rechtsmittels iSd Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann von einem Fehlen oberstgerichtlicher Rechtsprechung keine Rede sein. § 104 JN enthält kei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf Zahlung von 153.924,88 EUR sA und Feststellung gerichtete Verbandsklage nach § 55 Abs 4 JN a limine im Umfang des Leistungsbegehrens von 92.406,95 EUR sA und im Umfang des Feststellungsbegehrens betreffend 42.723,28 EUR wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Das Erstgericht wies die auf Zahlung von 153.924,88 EUR sA und Feststellung gerichtete Verbandsklage nach Paragraph 55, Absatz 4, JN a limine im Umfang des Leistungsbegehrens von 92.40... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Landesgericht Klagenfurt (ohne Beifügung des Zusatzes “als Arbeits- und Sozialgericht”) eingebrachten Klage begehrt die Klägerin unter Berufung auf einen Handelsvertretervertrag die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von EUR 160.196,14 sA, Rechnungslegung über sämtliche fakturierte Geschäftsfälle im ehemaligen Vertragsgebiet und die Feststellung, dass der Klägerin für Aufträge, die 2004 von Kunden der Klägerin direkt an die Beklagte oder einen von ih... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beantragte mit ihrer Wechselklage die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages über USD 1.000.000,- s.A. Gleichzeitig legte sie einen auf diesen Betrag lautenden Eigenwechsel vor, auf dessen Vorderseite der Vermerk "not transferable" angebracht ist. Der Wechsel sei von der Beklagten, die zwischenzeitlich ihre Firma geändert habe, ausgestellt worden. Die Klägerin leite ihre Rechte aus Indossament ab. Für den Fall der Zurückweisung des Antrages auf Erla... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Sachantrag des Antragstellers auf gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs 2 WEG 1975 a limine zurück, weil kein Fall dieser Gesetzesstelle vorliege und es offenbar eines Zivilprozesses bedürfe, um die Frage der Nichtigkeit der Wohnungseigentumsbegründung zu klären. Das Erstgericht wies den Sachantrag des Antragstellers auf gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte gemäß Paragraph 3, Absatz 2, WEG 1975 a limine zurück, weil kein Fall di... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 7. 12. 2001 beim Landesgericht Feldkirch eingebrachten Klage begehrt der Kläger als Insolvenzverwalter in einem in Deutschland anhängigen Insolvenzverfahren der S***** GmbH & Co KG 1. die Unwirksamerklärung der seitens der Beklagten erlangten Befriedigung durch Zahlung der insolventen S***** GmbH & Co KG in Höhe von DM 17.281,45 an die Beklagte aus Altforderungen zufolge Außenstandes der Beklagten gegenüber der genannten Konkursantin per 24. 3. 2000, s... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 30. 8. 1996 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes zur Zahlung von ATS 550.000 sA zu verhalten. Die Beklagte habe anlässlich des Ausscheidens des Klägers aus einer bürgerlich-rechtlichen Erwerbsgesellschaft ein Gutachten über das diesem zustehende Abfindungsguthaben erstellt, das in mehreren Punkten fehlerhaft gewesen sei und zu einer um ATS 1,078.774 zu geringen Auszahlung an die Kläger gefü... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die von ihm als solche nach § 35 EO qualifizierte Klage a limine wegen des Prozesshindernisses der materiellen Rechtskraft zurück. Das Erstgericht wies die von ihm als solche nach Paragraph 35, EO qualifizierte Klage a limine wegen des Prozesshindernisses der materiellen Rechtskraft zurück. Mit dem angefochtenen Beschluss "behob" das Rekursgericht den vom Kläger angefochtenen Beschluss des Erstgerichts und trug diesem die Fortsetzung des gesetzmäßi... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt in Österreich das Trinkwasserrohrsystem KELIT HIT unter dem Slogan "Das blaue Rohr". Sie verwendet dafür einen blauen Sonderfarbton. Die (Erst)Beklagte vertreibt das von der italienischen Firma T***** hergestellte Sanitärrohrsystem Cobratherm in Österreich, dessen Trinkwasserrohre und Sanitärformstücke jenen der Klägerin sowohl in Abmessung und Dimension als auch im Farbton 1 : 1 gleichen. Zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsansp... mehr lesen...
Begründung: Am 31. 5. 2000 brachte der Kläger beim Landesgericht Feldkirch als Handelsgericht gegen die beklagte Partei eine Klage auf Zahlung von S 534.221,85 sA ein. Er brachte darin vor, er sei 17 Jahre lang, nämlich von Juni 1982 bis einschließlich 31. 5. 1998, als unselbständiger Vertreter bei der beklagten Partei beschäftigt gewesen. Ab 1. 6. 1998 sei er dann für die beklagte Partei als selbständiger Handelsvertreter mit bestimmten Provisionsvereinbarungen tätig gewesen.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im amtswegigen Prüfungsverfahren des Erstgerichts über seine Zuständigkeit in einer Rechtssache der streitigen Gerichtsbarkeit gemäß § 41 JN hat die beklagte Partei keine Parteistellung. Ihr steht daher nach ständiger Rechtsprechung kein Rechtsmittel gegen den Beschluss zu, mit dem das Gericht zweiter Instanz infolge Rekurses der klagenden Partei den Zurückweisungsbeschluss aufhebt und dem Erstgericht die Einleitung des... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Klagevorbringen sind die Streitteile und Ulrike Z***** Gesellschafter der "Pension ***** GesmbH". Mit Vergleich vom 5. 12. 1997 hätten sich der Beklagte sowie Ulrike Z***** verpflichtet, dem Kläger S 800.000 sA bis 31. 5. 1998 zu zahlen, wobei der Beklagte sich für den Fall der nicht termingerechten Zahlung verpflichtet habe, die Geschäftsführung der genannten GesmbH zurückzulegen. Da weder Zahlung geleistet noch die Geschäftsführung zurückgelegt worden sei,... mehr lesen...
Begründung: Die P***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien war zunächst unter HRB 11.299a und nach der Umstellung auf das Firmenbuch unter FN 125.238z im Firmenbuch des Erstgerichtes eingetragen. Gesellschafter waren und sind mit gleichem Beteiligungsgrad Dr. Franz J. S***** und die Dr. Franz J. S***** Gesellschaft mbH, deren geschäftsführender Alleingesellschafter Dr. Franz J. S***** ist. In der Generalversammlung vom 25. 2. 1994 beschlossen die Gesellschafter die Auflösung d... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Schlichtungsstelle für den 8. Wiener Gemeindebezirk, SL/804/95, aufgetragenen Arbeiten ....... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Zentralen Schlichtungsstelle der Stadt Wien vom 25.10.1994, 50-Schli 1/92, aufgetragenen Ar... mehr lesen...