Norm: ZPO §193 Abs3ZPO §239 Abs2 FZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Über den Antrag des Klägers, die Sache an das offenbar nicht unzuständige Gericht zu überweisen, kann nur nach mündlicher Verhandlung entschieden werden. Wurde die abgesonderte Verhandlung über die Unzuständigkeitseinrede bereits geschlossen und die Entscheidung schriftlich vorbehalten, dann kann kein Überweisungsantrag nach § 261 Z 6 ZPO mittels Schriftsatzes gestellt werden. ... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs2ZPO §239 Abs2 FZPO §240 Abs1ZPO §441ZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Auch die testamentarisch angeordnete Schiedsgerichtsklausel ist auf Grund der Einrede zu berücksichtigen. Die Geltendmachung der (heilbaren) Unzuständigkeit erst in einer fortgesetzten Verhandlung (vor dem Bezirksgericht) ist verspätet. Entscheidungstexte 1 Ob 171/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 1 O... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt. Dem Beschlusse, durch den eine Klage von einem ordentlichen Gerichte oder von einem Arbeitsgerichte a limine wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen wird, kommt die bindende Wirkung des § 46 Abs 1 JN und § 5 ArbGerG nicht zu. Entscheidungstexte Prä 4... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs1ZPO §239 Abs2 BZPO §514ZPO §516
Rechtssatz: Ein Beschluß des Richters beim Handelsgericht im Rahmen der ersten Tagsatzung, mit welchem eine Prozeßkostensicherheit auferlegt wird, kann nur nach § 514 und nicht nach § 516 ZPO angefochten werden. Entscheidungstexte 2 Ob 703/53 Entscheidungstext OGH 23.09.1953 2 Ob 703/53 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §239 Abs2 DZPO §261 Abs3ZPO §396 AZPO §399ZPO §442
Rechtssatz: Kein Versäumungsurteil nach § 396 ZPO, sondern nur nach § 399 ZPO, wenn Kläger nach Überweisung gemäß § 261 Abs 6 ZPO vor dem offenbar nicht unzuständigen Gericht zur ersten Verhandlung nicht erscheint. Entscheidungstexte 3 Ob 334/53 Entscheidungstext OGH 27.05.1953 3 Ob 334/53 Veröff: JBl 1953,658 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §239 Abs2 FZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Ein Schiedsvertrag kann auch durch Austausch von Brief und Gegenbrief geschlossen werden, wobei es genügt, daß im Gegenbrief auf eine anderen Urkunde verwiesen wird. Es ist auch nicht notwendig, daß der Schiedsvertrag dem Gericht vorgelegt werde. Es reicht aus, daß die Schriftlichkeit des Schiedsvertrages in anderer Weise (zB durch Außerstreitstellung) erwiesen wird. Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §239 Abs2 HZPO §395
Rechtssatz: Ein Anerkenntnis kann nicht hinsichtlich des Rechtsgrundes über den anerkannten Betrag hinaus ausgedehnt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 690/50 Entscheidungstext OGH 27.12.1950 2 Ob 690/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0039746 Dokumentnumme... mehr lesen...