Norm: ZPO §171ZPO §197
Rechtssatz: Das Gericht kann Tonaufnahmen im Rahmen der Sitzungspolizei ausdrücklich untersagen. Unabhängig von einer derartigen Anordnung sind jedoch Tonaufnahmen von Gerichtsverhandlungen unzulässig, sofern nicht ausnahmsweise alle Beteiligten sich damit zumindest schlüssig für einverstanden erklärt haben. Zur Vermeidung von Missverständnissen und von zivil- wie disziplinärer Verantwortlichkeit ist die Einholung einer a... mehr lesen...
Norm: MedienG §22UrhG §78ZPO §171
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Kläger mit Handfesseln abgebildet ist, lässt demnach nur den Schluss zu, das das Foto eben noch vor Verhandlungsbeginn aufgenommen worden sein muss. Es kann daher die Frage, ob eine Verletzung des § 22 MedG auch berechtigte Interessen des Klägers im Sinne des § 78 UrhG verletzt, hier unerörtert bleiben. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung von S 325.375,23 brutto sA und S 16.500 netto sA sowie auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses gerichtete Klagebegehren ab. Es hatte die letzte Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung für den 29.10.1987 anberaumt und verhandelte damals im Gerichtsgebäude des Landesgerichtes Innsbruck von 14 Uhr 50 bis 21 Uhr. Von 19 Uhr bis 19 Uhr 30 wurde die Verhandlung "zur allgemeinen Regenerierung" unterbrochen und danach fortgesetzt. Die To... mehr lesen...
Norm: B-VG Art90MRK Art6 Abs1 II7ZPO §171ZPO §477 D7 Abs1 Z7
Rechtssatz: Es liegt kein ungerechtfertigter Ausschluß der Öffentlichkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 7 ZPO vor, wenn das erkennende Gericht in einer Zivilrechtssache über den Zeitpunkt der üblichen - aus Sicherheitsgründen verfügten - Nachtsperre des Haustors eines Gerichtsgebäudes hinaus (mit bereits anwesenden Zuhörern) weiterverhandelt und dadurch, die Teilnahme weiterer Zuhörer be... mehr lesen...
Norm: B-VG Art90MRK Art6 Abs1 II7ZPO §171ZPO §477 Abs1 Z7 D7
Rechtssatz: Obwohl die Öffentlichkeit der Verhandlung im allgemeinen nur dann hergestellt ist, wenn jedermann, der an ihr teilnehmen will, ohne Hindernis Zutritt hat, sind nach allgemeiner Auffassung auch Einschränkungen in bezug auf die Platzverhältnisse am Verhandlungsort, die, wenn der Richter in seinem Arbeitszimmer verhandeln muß, einschneidend sein können, durchaus zulässig. ... mehr lesen...