Begründung: Nach rechtzeitiger Erhebung des Einspruchs der Beklagten gegen den im vorliegenden Verfahren erlassenen Zahlungsbefehl des Bezirksgerichts Mödling vom 25. 4. 2005 beantragte die Beklagte mit Eingabe vom 1. 9. 2005, die am 2. 9. 2005 bei Gericht einlangte, die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Mit Beschluss vom 8. 9. 2005 übertrug das Bezirksgericht Mödling die Rechtssache auf Grund übereinstimmend beantragter Delegierung an das Bezirksgericht Liezen. Das Bezirksgericht L... mehr lesen...
Norm: ZPO §63ZPO §133ZPO §134 Abs1 Z1ZPO §496 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wird bei absolutem Anwaltszwang in angemessener Frist (hier: rund zwei Monate) vor der vorbereitenden Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom Beklagten ein Verfahrenshilfeantrag eingebracht und ist das Gericht aus in seiner Sphäre liegenden Gründen außerstande, den Antrag zu behandeln, hat es die bevorstehende Tagsatzung gemäß § 134 Abs 1 Z 1 ZPO von Amts wegen zu verlege... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist zu der für den 17. September 1986 anberaumten ersten Tagsatzung zwar erschienen, hat jedoch nach Rechtsbelehrung erklärt, nicht verhandeln zu wollen, worauf über Antrag der klagenden Partei ein Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens gefällt wurde, wogegen die Beklagte rechtzeitig Widerspruch gemäß § 397 a ZPO erhob. Diesen Widerspruch wies das Erstgericht im wesentlichen mit folgender
Begründung: zurück: Nach § 396 ZPO seien drei Fälle der Versäu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten den Betrag von S 305.177,58 s.A. als restliches Entgelt für die Planung und Errichtung eines Holzblockhauses. Die Beklagte ist zu der für den 9.7.1986 anberaumten ersten Tagsatzung zwar erschienen, hat jedoch nach Rechtsbelehrung erklärt, nicht verhandeln zu wollen, worauf auf Antrag des Klägers ein Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens gefällt wurde. Mit dem am 23.7.1986 zur Post gegebenen Schriftsatz erhob die Beklagte Wid... mehr lesen...
Norm: ZPO §133ZPO §396 AZPO §397ZPO §397aZPO §442a
Rechtssatz: Der Widerspruch gegen das Versäumungsurteil (§ 397 a ZPO) steht nicht nur der Partei zu, die zu der für die Tagsatzung anberaumten Zeit nicht erscheint, sondern auch jener, die zwar erschienen ist, aber ungeachtet richterlicher Aufforderung nicht verhandelt oder nach dem Aufruf der Sache sich wieder entfernt. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §133ZPO §146
Rechtssatz: Das Falschgehen der Amtsuhr kann eine nach irgend einer Rechtsauffassung beachtliche Ortszeit nicht begründen. Es kann höchstens einen Wiedereinsetzungsgrund abgeben. Entscheidungstexte 3 Ob 1039/37 Entscheidungstext OGH 11.01.1938 3 Ob 1039/37 Veröff: DREvBl 1938/51 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...