Begründung: Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 29. September 2003, Zl. RV/0512-W/03, der sowohl gemäß dem Eingangsstempel des steuerlichen Vertreters als auch nach den Beschwerdeangaben am 2. Oktober 2003 zugestellt wurde. Eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof kann nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zustellung des in letzter Instanz ergang... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §82 Abs1ZPO §125 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet
Rechtssatz: Gemäß §125 Abs2 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG endet eine nach Wochen bestimmte Frist mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche der Frist, welcher durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem die Frist begonnen hat. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung wurde die Vorstellung gegen den Beschluß der Abgabenkommission der Stadt Bludenz, mit dem dem Beschwerdeführer Abfallgebühren in der Höhe von S 863,50 (inkl. USt.) vorgeschrieben wurden, abgewiesen. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer - wie sich aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers selbst ergibt - am 8. Juli 1996 zugestellt. Die auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde gegen den bezeichneten Bescheid wurde a... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §82 Abs1ZPO §125 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet
Rechtssatz: Gemäß §125 Abs2 ZPO iVm. §35 Abs1 VfGG endet eine nach Wochen bestimmte Frist mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche der Frist, welcher durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem die Frist begonnen hat. ... mehr lesen...