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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §82 Abs1Leitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde als verspätetRechtssatz
Gemäß §125 Abs2 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG endet eine nach Wochen bestimmte Frist mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche der Frist, welcher durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem die Frist begonnen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Fristen , BeschwerdefristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B1527.2003Dokumentnummer
JFR_09959777_03B01527_01