Bei der Zustellung des Urteils des Erstgerichtes vom 14. Juli 1967, ON. 208, ergaben sich hinsichtlich der viertbeklagten Partei Schwierigkeiten. Das Berufungsgericht trug dem Erstgericht auf, das Urteil der viertbeklagten Partei zuzustellen. Das Erstgericht forderte mit Beschluß vom 29. Jänner 1968, ON. 220, den Rechtsanwalt Dr. Peter K. auf, eine Vollmacht der Viertbeklagten vorzulegen, da er dem Gerichte erklärt habe, alle Beklagten mit Ausnahme der Erstbeklagten zu vertreten. Da d... mehr lesen...
Johann K. jun., Gastwirt und Weinhändler, hat in seiner Eigenschaft als erbserklärter Erbe in der Verlassenschaftssache nach Johann K. sen. gegen eine von Adolf B. als Vermieter gegen die genannte Verlassenschaft eingebrachte Aufkündigung einer Wohnung fristgerecht Einwendungen erhoben. Das Erstgericht hat ihn daraufhin zu der für den 20. Jänner 1967 anberaumten mündlichen Streitverhandlung mit den ZP-Form. 36 und 44 unter seiner ständigen Anschrift vorgeladen. Diese Ladungen konnten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §111
Rechtssatz: Maßgebend ist die Wohnung, nicht der Wohnsitz. Urlaubsabwesenheit braucht nicht gemeldet zu werden. Anmerkung § 111 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. Entscheidungstexte 5 Ob 286/62 Entscheidungstext OGH 19.12.1962 5 Ob 286/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §111
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 111 ZPO ist auch im außerstreitigen Verfahren anwendbar. Anmerkung § 111 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. Entscheidungstexte 5 Ob 131/62 Entscheidungstext OGH 22.06.1962 5 Ob 131/62 6 Ob 222/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 6 Ob 222/7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG §9 A2cAußStrG §9 C1ZPO §111ZPO §116 IV
Rechtssatz: Der Zustellungskurator ist nicht berechtigt, für die abwesende Mutter der Kinder ein Rechtsmittel gegen den Beschluß zu erheben, mit welchem der Antrag der Mutter, die Kinder ihr in Pflege und Erziehung zu übertragen, abgewiesen wird, soferne der Bestellung des Zustellkurators die Bestimmung des § 111 ZPO entgegensteht. Anmerkung § 111 ZPO aufgehobe... mehr lesen...
Norm: ZPO §111
Rechtssatz: Durch eine allgemeine, nicht zur gegenständlichen Rechtssache ergangene Mitteilung einer Wohnungsänderung an das Erstgericht ist dem Erfordernis der im § 111 Abs 1 ZPO vorgesehenen Mitteilung an das Gericht keinesfalls entsprochen. Es liegt somit auch nicht die Voraussetzung vor, daß die neue Wohnung des Beklagten ohne Schwierigkeit hätte festgestellt werden können (§ 111 Abs 2 ZPO). Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §111ZPO §116 II
Rechtssatz: Die Bestellung eines Kurators nach § 116 ZPO ist nichtig, wenn Zustellung nach § 111 Abs2 ZPO zulässig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 440/57 Entscheidungstext OGH 23.10.1957 3 Ob 440/57 Veröff: EvBl 1958/26 S 50 5 Ob 131/62 Entscheidungstext OGH 22.06.1962 5 Ob 131/62 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §111
Rechtssatz: § 111 ZPO verpflichtete die Beklagte nur im Falle eines Wohnortwechsels oder einer Wohnungsänderung hievon dem Gericht Mitteilung zu machen. Eine ausdehnende Auslegung dieser Bestimmung auf anders geartete Fälle ist nicht zulässig. Daher sind bei vorübergehender Ortsabwesenheit ohne Wohnungswechsel die Vorschrift des § 111 ZPO nicht anwendbar. Entscheidungstexte 7 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §111ZPO §464
Rechtssatz: Wenn das Urteil im Falle der Abwesenheit des Empfängers nach § 111 ZPO nicht vorschriftsmäßig (nach Vorschrift D) hinterlegt wird, wird die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt. Entscheidungstexte 1 Ob 1028/53 Entscheidungstext OGH 12.05.1954 1 Ob 1028/53 Schlagworte § 111 ZPO aufgehoben durch Art II... mehr lesen...
Der Beklagte bestritt bei der mündlichen Streitverhandlung das Klagevorbringen und beantragte Klageabweisung. Da die Ladung zur neuerlichen Streitverhandlung als "unbekannt, verzogen" zurückkam, fragte das Prozeßgericht beim Zentralmeldeamt an. Diese Anfrage beantwortete das Zentralmeldungsamt Wien am 8. Oktober 1952 damit, daß der Beklagte aus Wien, 21., D.-Straße 115, am 5. September 1952 "unbekannt wohin ab- und seither nicht neu gemeldet wurde". Diese Auskunft gab dem Erstgericht ... mehr lesen...
Norm: ZPO §111ZPO §115ZPO §116 I
Rechtssatz: Wenn der Beklagte erst während des Prozesses seine Wohnung gewechselt hat, war bei allen folgenden Zustellungen das im § 111 ZPO vorgesehene Verfahren zu beobachten. Weder eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 115 ZPO, noch die Zustellung an den Kurator im Sinne des § 116 ZPO kamen in Frage. Wurde aber ein Kurator nach § 116 ZPO bestellt, obwohl die Voraussetzungen hiezu nic... mehr lesen...