1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
1 1. Die mitbeteiligte Partei ist eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in I. Sie ist als Gewerbeinhaberin für bestimmt bezeichnete Dienstleistungen im Gewerberegister eingetragen. 2 H.W. ist seit 18. Mai 2015 als unbeschränkt haftender Gesellschafter der mitbeteiligten Partei eingetragen und vertritt diese selbständig. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 20. Dezember 2016 wurde über H.W. das Schuldenregulierungsverfahren mangels Kostendeckung nicht eröffnet. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer brachte am 18. April 2000 beim Bezirksgericht Landeck eine Mietzins- und Räumungsklage gegen die R. GmbH ein. In der am 24. Mai 2000 vor dem Bezirksgericht Landeck durchgeführten Streitverhandlung wurde zwischen den Streitparteien ein Vergleich abgeschlossen, worin sich die beklagte Partei unter anderem zur Leistung eines Pauschalbetrages von S 50.000,-- v... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer brachte am 18. April 2000 beim Bezirksgericht Landeck eine Mietzins- und Räumungsklage gegen die R. GmbH ein. In der am 24. Mai 2000 vor dem Bezirksgericht Landeck durchgeführten Streitverhandlung wurde zwischen den Streitparteien ein Vergleich abgeschlossen, worin sich die beklagte Partei unter anderem zur Leistung eines Pauschalbetrages von S 50.000,-- v... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §1 Z5;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0183 E 11. Juli 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §1 Z5;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0183 E 11. Juli 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...