Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VfGH sind zwei Beschwerden (protokolliert zu B134/87 und B207/87) gegen Bescheide von Präsidenten von Landesgerichten anhängig, mit welchen Berichtigungsanträgen gegen Zahlungsaufträge von Kostenbeamten betreffend gerichtliche Mehrgebühren (sowie einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in der zu B134/87 protokollierten Beschwerdesache) nicht Folge gegeben worden war. 2. Der VfGH hat aus Anlaß dieser zwei Beschwerden b... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzGGG 1984 §31 Abs1 litb
Leitsatz: GerichtsgebührenG; Feststellung der Verfassungswidrigkeit des
§31 Abs1 litb - Gebührenerhöhung im Falle der Säumnis von
25% unabhängig vom Verschulden und ohne Bedachtnahme auf
besondere Umstände des Einzelfalles; als überschießende Reaktion
auf die Unterlassung des Abgabepflichtigen gleichheitswidrig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VfGH sind neun Beschwerden (protokolliert zu B 675 und 696/85 sowie zu B 61, 170, 233, 664 und 914-916/86) gegen Bescheide von Präsidenten von Landesgerichten anhängig, mit welchen Berichtigungsanträgen gegen Zahlungsaufträge von Kostenbeamten betreffend gerichtliche Mehrgebühren nicht Folge gegeben worden war. 2. Der VfGH hat aus Anlaß dieser neun Beschwerden beschlossen, die Buchstaben "a," und "e," in §31 Abs1 lita des Gerichts... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art140 Abs5B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzGGG 1984 §31 Abs1 lita
Leitsatz: In §31 Abs1 lita GGG unabhängig vom Verschulden vorgesehene
Gebührenerhöhung für den Fall, daß eine Gebühr nicht oder nicht
vollständig entrichtet wurde; Überschreitung des
rechtspolitischen Spielraumes; Verstoß der Buchstaben "a," und
"e," der Regelung gegen den Gleichheitssatz; Herbeif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit acht Zahlungsaufträgen des Kostenbeamten des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 5. März, 27. März, 11. April, 19. April und 30. April 1985 wurden dem Bf. Eingabegebühren in der Höhe von je 920 S vorgeschrieben. Gegen diese Zahlungsaufträge brachte der Bf. Berichtigungsanträge mit der
Begründung: ein, daß ihm die vorgeschriebenen Kosten zu hoch erschienen. Mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 9. August 198... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktGGG 1984 TP 13aGGG 1984 §2 Z2GGG 1984 §31 Abs1 lita
Rechtssatz: GerichtsgebührenG 1984; keine Gleichheitsbedenken gegen §31 Abs1 lita, insoweit eine 50prozentige Erhöhung der Eingabengebühr gemäß §2 Abs2 unabhängig vom Verschulden und von einer Bedachtnahme auf besondere Umstände des Einzelfal... mehr lesen...