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27 RechtspflegeNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
GerichtsgebührenG 1984; keine Gleichheitsbedenken gegen §31 Abs1 lita, insoweit eine 50prozentige Erhöhung der Eingabengebühr gemäß §2 Abs2 unabhängig vom Verschulden und von einer Bedachtnahme auf besondere Umstände des Einzelfalles vorgesehen ist - in Anbetracht der an sich geringen Höhe dieser Eingabengebühren kein Hinausgehen über eine pauschale Abgeltung des durch die Nichtentrichtung der Gebühr entstandenen Verwaltungsmehraufwandes; keine Rechtsverletzung wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm
Schlagworte
Gerichts- und JustizverwaltungsgebührenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B688.1985Dokumentnummer
JFR_10139387_85B00688_01