RS Vfgh 1986/6/13 B688/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1986
beobachten
merken

Index

27 Rechtspflege
27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
GGG 1984 TP 13a
GGG 1984 §2 Z2
GGG 1984 §31 Abs1 lita

Rechtssatz

GerichtsgebührenG 1984; keine Gleichheitsbedenken gegen §31 Abs1 lita, insoweit eine 50prozentige Erhöhung der Eingabengebühr gemäß §2 Abs2 unabhängig vom Verschulden und von einer Bedachtnahme auf besondere Umstände des Einzelfalles vorgesehen ist - in Anbetracht der an sich geringen Höhe dieser Eingabengebühren kein Hinausgehen über eine pauschale Abgeltung des durch die Nichtentrichtung der Gebühr entstandenen Verwaltungsmehraufwandes; keine Rechtsverletzung wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B688.1985

Dokumentnummer

JFR_10139387_85B00688_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten