Aus der vom Verfassungsgerichtshof abgetretenen und in der Folge ergänzten Beschwerde und den vom Verfassungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von S 13,067.494,-- beantragte die Republik Österreich beim Bezirksgericht Fünfhaus am 18. Dezember 1992 die Exekution durch zwangsweise Vormerkung des Pfandrechtes auf dem 70/47791 Anteil des Beschwerdeführers an der Liegenschaft EZ n1, Grundbuch Me... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §370;EO §371;GGG 1984 §10 Abs1;GGG 1984 §21 Abs1;
Rechtssatz: Eine verfassungskonforme Auslegung des § 21 Abs 1 GGG erlaubt keinesfalls eine Einschränkung auf eine Exekution zur Hereinbringung. Auch die Sicherstellungsexekution erfolgt im Rahmen des Exekutionsverfahrens, sodaß der Verpflichtete, wenn ihm ein gebührenbefreiter G... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §370;EO §371;EO §376 Abs1 Z3;EO §376 Abs2;GGG 1984 §10 Abs1;GGG 1984 §21 Abs1;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die (unmittelbare) Belastung des Verpflichteten mit Gerichtsgebühren, und zwar entgegen der Bestimmung des § 7 Abs 1 Z 1 GGG, ist keine Besonderheit der Exekution zur Sicherstellung, sondern gilt gemäß § 21 Abs 1 GGG g... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §39 Abs1 Z1;EO §39 Abs1 Z9;GGG 1984 §21 Abs1;GGG 1984 §21 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 106;
Rechtssatz: Der VwGH hat den angefochtenen Verwaltungsakt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt seiner Erlassung bestehenden Sachlage und Rechtslage zu überprüfen. War in diesem Zeitpunkt die Einstellung des Exe... mehr lesen...