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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §370;Rechtssatz
Eine verfassungskonforme Auslegung des § 21 Abs 1 GGG erlaubt keinesfalls eine Einschränkung auf eine Exekution zur Hereinbringung. Auch die Sicherstellungsexekution erfolgt im Rahmen des Exekutionsverfahrens, sodaß der Verpflichtete, wenn ihm ein gebührenbefreiter Gläubiger gegenübersteht, die Pauschalgebühr zu tragen hat.
E 7.10.1993, 93/16/0100
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993160100.X02Im RIS seit
24.10.2001