RS Vwgh 1993/10/7 93/16/0100

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Index

23/04 Exekutionsordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

EO §370;
EO §371;
GGG 1984 §10 Abs1;
GGG 1984 §21 Abs1;

Rechtssatz

Eine verfassungskonforme Auslegung des § 21 Abs 1 GGG erlaubt keinesfalls eine Einschränkung auf eine Exekution zur Hereinbringung. Auch die Sicherstellungsexekution erfolgt im Rahmen des Exekutionsverfahrens, sodaß der Verpflichtete, wenn ihm ein gebührenbefreiter Gläubiger gegenübersteht, die Pauschalgebühr zu tragen hat.

E 7.10.1993, 93/16/0100

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160100.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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