Für die beim Bezirksgericht Purkersdorf am 31. März 1999 zu 1 C 39/99w eingebrachte Scheidungsklage entrichtete der Beschwerdeführer als Kläger die Pauschalgebühr von S 2.000,--. Anlässlich der Verhandlung vom 23. Juli 1999 wurde ein 10 Punkte umfassender Vergleich geschlossen; mit Urteil vom selben Tag wurde die Ehe gemäß § 55 EheG geschieden. Nachdem der Kostenbeamte mit Zahlungsaufforderung vom 7. Oktober 1999 eine Ergänzungsgebühr von S 98.186,-- angefordert hatte, erhob der ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15;GGG 1984 §16;GGG 1984 §17;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Soweit § 18 Abs. 2 Z. 2 GGG von einem "Wert" spricht, ist es offenkundig, dass dafür die Vorschriften über die Bewertung des Streitgegenstandes in den §§ 14 bis 17 GGG heranzuziehen sind, die grundsätzlich auf die Bewertungsbestimmungen der JN verweisen (§ 14 GGG; Hinw... mehr lesen...
Mit der zu 23 Cg 277/97m beim LG Wiener Neustadt erhobenen Löschungsklage begehrte der Beschwerdeführer von der von ihm geklagten Bank die Einwilligung in die Einverleibung der Löschung zweier zu ihren Gunsten auf einer Liegenschaft des Beschwerdeführers einverleibter Höchstbetragshypotheken (Höchstbetragssummen ATS 5,070.000,-- bzw. ATS 550.000,--). In der Klagserzählung findet sich dazu das Vorbringen, dass die beklagte Partei für die Löschung die Zahlung von ATS 632.852,18 beg... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15;JN §57;
Rechtssatz: Für eine Klage auf Einwilligung in die Einverleibung der Löschung eines Höchstbetragspfandrechtes ist der nach § 57 JN zu ermittelnde Wert des Streitgegenstandes maßgeblich (Hinweis die bei Tschugguel/Pötscher, MGA Gerichtsgebühren7 unter AE 4 zu § 15 GGG referierte hg. Judikatur). ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin führte zu 10 Cg 10/95d des LG für ZRS Wien Klage gegen zwei beklagte Parteien auf Rückabwicklung eines Liegenschaftskaufes, wobei dieser Streit von der Beschwerdeführerin als Klägerin mit S 1,5 Mio bewertet worden war. Auf Seiten der Beschwerdeführerin trat Franz Berger dem Verfahren als Nebenintervenient bei. Am 10. April ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §354;ABGB §362;ABGB §366;GGG 1984 §14;GGG 1984 §15;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §56 Abs2;JN §60 Abs2;
Rechtssatz: Die Ausübung eines Aufgriffsrechts verschafft dem Berechtigten noch nicht unmittelbar Eigentum an der davon betroffenen Liegenschaft, sondern vielmehr nur einen obligator... mehr lesen...
Mit seiner am 10. Februar 1986 beim Kreisgericht Krems eingelangten Klage begehrte der Beschwerdeführer vom Beklagten J (später richtiggestellt in: E, Inhaberin des Verlages J Nachfolger) einen Betrag von S 95.843,-- s.A. als Werklohn für die Anfertigung von Büchern. In der Tagsatzung vom 14. Oktober 1986 schlossen die Parteien nachstehenden Vergleich: "Der Beklagte verpflichtet sich, sämtliche in seiner Gewahrsame befindlichen Bücher des Titels 'Und am Ende wartet der Henker ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15;GGG 1984 §16;GGG 1984 §17;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 315;
Rechtssatz: Verpflichtet sich der Beklagte in einem gerichtlichen Vergleich, sämtliche im konkreten Fall streitverfangenen Bücher an den Kläger herauszugeben, wobei diese Verpflichtung vom ursprünglichen Klagebegehren, das au... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15;GGG 1984 §16;GGG 1984 §17;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 315;
Rechtssatz: Das GGG bietet keine Handhabe dafür, die von den Vergleichsparteien verabsäumte Bewertung des Streitgegenstandes im Verfahren über die Vorschreibung einer Vergleichsgebühr nach dem GGG durch das Ergebnis ergänzend... mehr lesen...