RS Vwgh 2002/12/19 2002/16/0225

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2002
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §15;
JN §57;

Rechtssatz

Für eine Klage auf Einwilligung in die Einverleibung der Löschung eines Höchstbetragspfandrechtes ist der nach § 57 JN zu ermittelnde Wert des Streitgegenstandes maßgeblich (Hinweis die bei Tschugguel/Pötscher, MGA Gerichtsgebühren7 unter AE 4 zu § 15 GGG referierte hg. Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160225.X01

Im RIS seit

30.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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