Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft war beklagte Partei in einem Zivilprozeß, den die Österreichischen Bundesbahnen (in der Folge: ÖBB) gegen sie angestrengt hatten. Die ÖBB hatten auf Zahlung von S 192.132,- und auf Räumung eines Grundstücks geklagt und das Klagebegehren im Laufe des Verfahrens um S 67.500,- ausgedehnt sowie den Ersatz der Kosten des Rechtsstreits und Zuspruch von Zinsen begehrt. Schließlich kam es zu einem - rechtswirksamen und vollstr... mehr lesen...
Index: 56 Öffentliche Wirtschaft56/03 ÖBB
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallGGG 1984 §10 Z1BundesbahnG 1992 §19 Abs1 Z1
Leitsatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der die umfassende Gebürenbefreiung
der ÖBB normierenden Bestimmung des BundesbahnG 1992 in einem
Verfahren betreffend Vorschreibung von Gerichtsgebühren
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist davon ausgegangen, daß die klagenden ÖBB "aus anderen G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Zahlungsauftrag des Kostenbeamten beim Landesgericht Linz wurden dem Land Oberösterreich und dessen Rechtsvertreter Dr. H W Gerichtsgebühren nach Tarifpost 1 des 3BG vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz - GGG), BGBl. 501, in der Höhe von S 1,435.452,-- sowie ein Mehrbetrag samt Einhebungsgebühr von S 717.746,-- vorgeschrieben. Der Präsident des Landesgerichtes Linz gab mit B... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1GGG 1984 §10 Z2VfGG §88
Leitsatz: Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung der Buchstaben
"a," und "e," in §31 Abs1 lita GerichtsgebührenG 1984 als
verfassungswidrig - Anwendung dieser Gesetzesstellen offenkundig
nachteilig; §10 Z2 hinreichend determiniert; keine
Gleichheitsbedenken gegen das durch das GGG eingeführte Syst... mehr lesen...